Spektakulärer Fall um "Schwertmord":Das peinliche Ende einer Mordanklage

Im Schwertmord-Prozess wird der 29-jährige Angeklagte nach 19 Monaten Untersuchungshaft freigesprochen. Der Richter wirft der Kripo Pannen vor.

Hans Holzhaider

Vertauschte Rollen vor dem Regensburger Landgericht: Der Angeklagte wird freigesprochen, die Polizei gerät unter Beschuss. Acht Jahre nach dem Mord an dem 38-jährigen Peter Koller in Abensberg fand das Gericht in zehn Verhandlungstagen keinerlei Beweise für die Schuld des 29-jährigen Stefan S., dem die Anklage vorwarf, er habe seinen früheren Geschäftspartner Koller mit einem Samuraischwert erstochen. Die Verteidiger Michael Haizmann und Jan Bockemühl erhoben in ihren Plädoyers schwere Vorwürfe gegen die Landshuter Kripo, auf deren Ermittlungen die Anklage beruhte.

Freispruch nach Schwertmord
(Foto: Foto: dpa)

Die Polizei habe "in skandalöser Weise manipulativ ermittelt", sagte Haizmann. "Die Polizei hat unserem Mandanten 19 Monate seines Lebens geraubt", assistierte Bockemühl. Man könne "von Glück reden, wenn keiner von uns in die Mühlen von so voreingenommenen Beamten gerät". Der Vorsitzende Richter Klaus Nußstein war in seinem Urteil nicht ganz so hart. Dass es bei den Ermittlungen "zu Pannen kam", lasse sich aber kaum bestreiten, sagte er.

Der 27. Mai 1999, gegen halb zehn Uhr abends: Als Koller aus seinem Fitnessstudio in Abensberg kommt, wartet sein Mörder auf dem Parkplatz, wo Koller sein Motorrad abgestellt hat. Ein Nachbar beobachtet, wie Koller schreiend davonläuft, wie er stürzt, sich aufrichtet, weiterläuft, wieder stürzt, und wie ihm dann der Unbekannte das Schwert mit beiden Händen von oben durch die Brust rammt. Ein Maurerpolier, der in der Nähe in seinem Bauwagen sein Feierabendbier trinkt, sieht, wie der Mann mit dem Schwert in ein rotes Auto springt und mit quietschenden Reifen davonfährt.

Streit um Kaution

Der Verdacht der Polizei richtet sich sofort gegen Stefan S., der Kollers Fitnessstudio gepachtet und sich im Streit von ihm getrennt hatte. Es ging um 50.000 Mark Kaution, die Koller nicht zurückzahlen wollte. Aber Beweise gibt es nicht. Die Tatwaffe wird nicht gefunden, es gibt weder Fingerabdrücke noch DNS-Spuren, und die beiden einzigen Zeugen können S. nicht als Täter identifizieren.

Darüber hinaus gibt es Zeugen, die S. kurz vor und kurz nach der Tat in München gesehen haben. Unter normalen Umständen ist das eine Fahrtstrecke von 50 Minuten. An diesem Abend aber soll auf der Autobahn zwischen München und dem Holledauer Dreieck Stau geherrscht haben, sagen Zeugen aus. Die Verteidiger von S. fordern, die Polizei solle Ermittlungen über die Verkehrsverhältnisse am Tatabend anstellen. Aber nichts geschieht.

Der Beweisantrag wird ignoriert. ,,Die Weg-Zeit-Berechnung der Polizei war von Anfang an getürkt'', sagt Anwalt Bockemühl. So fixiert auf S. als Täter sei die Polizei gewesen, dass sie Hinweise auf andere Verdächtige in sträflicher Weise vernachlässigt habe.

"Bewusst manipuliert"

Ein Polizeibeamter aus Ingolstadt weist die Landshuter Kollegen auf einen Mann hin, der dem Phantombild ähnlich sehe, der schon einmal einen Menschen mit einem Schwert angegriffen habe, der ein rotes Auto fährt und auch verwandtschaftliche Beziehungen in Abensberg hat. Der Mann wird am Telefon gefragt, ob er etwas mit dem Mord zu tun habe!

Als er verneint, ist die Sache für die Polizei erledigt. Schließlich, trägt Bockemühl vor, sei die Polizei nicht einmal vor bewussten Manipulationen zurückgeschreckt. Einen Zeugen, dessen Aussage gegen die Täterschaft von Stefan S. sprach, meldete die Kripo in ihrem Abschlussbericht als ,,verstorben'', obwohl er sich bester Gesundheit erfreute. Bockemühl gibt sich überzeugt: "Das ist mit Vorsatz geschehen". "Todsünden" nennt das der Rechtsanwalt Haizmann. "Wäre alles korrekt verlaufen, hätte es dieses Verfahren nie gegeben."

Die Anklage stützte sich schließlich nur auf die Aussage einer Frau, mit der Stefan S. im Frühjahr 2004 einige Monate in Mallorca zusammenlebte. Sie gab an S. habe ihr den Mord an Koller gestanden. Aber das, was sie von ihrem damaligen Lebensgefährten gehört haben will, stimmt in vielen Punkten nicht mit dem objektiven Tatablauf überein. Da soll der Ermordete sich vor Angst in die Hosen gemacht haben, da soll die Wand des Fitnessstudios über und über mit Blut bespritzt gewesen sein - nichts davon entspricht den Tatsachen.

Auch die Oberstaatsanwältin Elfriede Schütz kommt nicht um die Erkenntnis herum: Für eine Verurteilung von Stefan S. reichen die Indizien hinten und vorne nicht aus. "Ich frage mich nur, warum Ihnen diese schlüssigen Gedanken erst so spät kommen", höhnt Verteidiger Haizmann.

Nachdem das Gericht schon am letzten Verhandlungstag von Amts wegen den Haftbefehl gegen Stefan S. aufgehoben hat, kommt das Urteil nicht überraschend: Freispruch auf Kosten der Staatskasse. Für die erlittene Untersuchungshaft von fast 19 Monaten muss der Angeklagte entschädigt werden.

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