In der Korruptionsaffäre ist der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) vorläufig seines Dienstes enthoben worden. Wie die Landesanwaltschaft mitteilte, bestehe gegen ihn der dringende Tatverdacht der Bestechlichkeit.
Eine vorläufige Dienstenthebung kann ausgesprochen werden, wenn "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird", hieß es. Die Landesanwaltschaft als oberste Disziplinarbehörde sei zu dem Schluss gekommen, dass diese Voraussetzungen vorliegen.
Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wäre das Beamtenverhältnis sogar von Gesetzes wegen beendet. Die Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung ist eine Ermessensentscheidung.
Angesichts der bereits zu Tage getretenen Beschädigung des Amtes des Oberbürgermeisters sowie des damit einhergehenden Ansehensverlustes der Stadt Regensburg hat die Landesanwaltschaft Bayern es jedoch als ermessensgerecht erachtet, den Beamten vorläufig des Dienstes zu entheben, um damit auch wirksam weiteren Schaden vom Amt und der Stadt Regensburg abzuwenden. Die Interessen des Beamten müssen insoweit hinter den Interessen der Allgemeinheit zurücktreten.