Skigebiet am Sudelfeld:Die Richter und der Berg

Mit ihrer Klage wollen Naturschützer den Ausbau des Skigebietes am Sudelfeld per Eilantrag stoppen. Dabei wird am Berg längst gearbeitet. Das Verwaltungsgericht hat nun mehrere Optionen.

Von Heiner Effern, Sudelfeld

Vielleicht will die Natur nur mal zeigen, dass sie den technischen Schnickschnack für 15 Zentimeter Schnee nicht braucht. Vielleicht macht sich aber auch eine höhere Gewalt mit Sinn für Ironie über den Kampf gegen den Klimawandel lustig. Am Tag, an dem derAlpenverein und der Bund Naturschutz ihre Klage gegen die künstliche Beschneiung des Sudelfelds einreichen, sind die Pisten dort weiß. Mitte Mai. Und das nach einem Winter, in dem die Betreiber des Skigebiets über jede Flocke frohlockt hätten. Um 45 Prozent sei der Umsatz in dieser schneearmen Saison eingebrochen, sagt Geschäftsführer Egid Stadler. Ohne eine großflächige Beschneiung könne das Skigebiet nicht überleben.

Der Preis, den die Betreiber dafür zu zahlen bereit sind, lässt sich trotz einer verharmlosenden Schneedecke auf der Baustelle gut erkennen: Bagger haben das obere Sudelfeld bereits umgepflügt. Sie legen die Trasse für eine neue Zufahrtsstraße an und bereiten den Bau des größten Speichersees in Deutschland vor. Doch ob sie auch kommende Woche noch ihre Schaufeln ins Erdreich graben werden, ist ungewiss.

Bis zur Entscheidung darüber können Wochen vergehen

Die Umweltverbände haben beim Verwaltungsgericht München mit ihrer Klage auch einen Eilantrag eingereicht, dass alle Arbeiten sofort gestoppt werden sollen. Bis zur Entscheidung darüber können Wochen vergehen, weil alle Seiten gehört werden müssen. Wochen, die für die Zukunft des Sudelfelds prägend sein können. Mehrere Szenarien sind deshalb möglich: Der verantwortliche Richter könnte etwa das Landratsamt Miesbach als Genehmigungsbehörde und die Liftbetreiber informell bitten, so lange keine weiteren Tatsachen zu schaffen, bis ein Beschluss über den Eilantrag vorliegt.

Eine schwierige Entscheidung: Für die Liftbetreiber könnte das einen finanziellen Schaden bedeuten, weil sie die beauftragten Firmen abziehen und mit deutlichen Verzögerungen rechnen müssten. Eventuell sparen sie aber auch Geld, nämlich wenn die Genehmigung gekippt wird und sie zum Rückbau verpflichtet werden. Sollte das Gericht offiziell vorgehen wollen, könnte es einen Schiebebeschluss erlassen, der die Arbeiten binnen weniger Tage bis zur Entscheidung über den Eilantrag stoppt. Der Verwaltungsrichter hat aber auch die Möglichkeit, vorerst nichts zu unternehmen. Zum Beispiel, wenn er die Klage der Naturschützer nach erster Durchsicht als chancenlos einstuft.

Die Umweltverbände führen mindestens zwei Fehler an, die dem Landratsamt in der Genehmigung vom 15. April unterlaufen seien. Zum einen reiche für einen solch massiven Bau im Landschaftsschutzgebiet ein einfacher Bescheid nicht aus. Dafür wäre ein Beschluss des Kreistags nötig, heißt es. Zum anderen monieren sie, dass eine ausreichende Abwägung zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen nicht stattgefunden habe.

In jedem Fall gefährdet die Klage den Zeitplan der Liftbetreiber, die den Teich mit einem bis zu 70 Meter breiten und knapp 40 Meter hohen Wall bis zum Herbst gebaut haben wollten. Auch ein Teil der Beschneiungsanlage für etwa 7o neue Schneelanzen sollte für den Saisonstart bereit sein. Der Rest der Lanzen und Kanonen soll bis Herbst 2015 in Betrieb gehen. Bis zu 300 sind insgesamt genehmigt.

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