Mit Härte will Bayerns Justizministerin Beate Merk gegen Sexualstraftäter vorgehen - vor allem gegen Kinderschänder.
Die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt müssen nach Ansicht von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) gestärkt werden. Vor allem sollen lange zurückliegende Taten deutlich langsamer verjähren als bisher.
Zeigt Härte bei der Ahndung von Sexualstraftaten: Beate Merk (© Foto: dpa)
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"In vielen Fällen genügen die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen. Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden", sagte Merk der Passauer Neuen Presse.
Auch die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält daher eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre für "unabdingbar".
Zudem will Merk, dass der "einfache" sexuelle Missbrauch von Kindern zum Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren mit der Folge einer Verjährungsfrist von 20 Jahren aufgestuft wird.
"Jeder sexuelle Missbrauch von Kindern muss als Verbrechen gelten und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden nichts ist widerwärtiger, als wenn ein Erwachsener seine sexuellen Triebe an einem Kind auslebt und damit dessen kindliches Urvertrauen zerstört", sagte Merk.
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(ddp/AFP/odg)
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Sexualstrafrecht ist sowieso nicht mehr zeitgemäß. Genauso wie die 68er zu "freizügig" mit Sexualität umgingen, verfallen wir heute in regelrechte Hysterie, wenn junge Jugendliche bereits sexuelles Interesse zeigen.
Das durch das Sexualstrafrecht geschützte Rechtsgut ist die "sexuelle Selbstbestimmung", früher bei fast gleichem Wortlaut allerdings noch "die guten Sitten".
Somit wird - wie in "Initiators" Ausführungen illustriert - z.B. kein Unterschied gemacht, ob es sich bei einem 13Jährigen Mädchen und ihrem älteren Freund um eine einvernehmliche Sache handelt oder nicht.
Eine Vergewaltigung, bei der Gewalt, Abhängigkeit, eine Zwangslage oder schlicht fehlende Entscheidungsfähigkeit das Opfer gefügig machen, wird wesentlich milder bestraft als die gleichen Verbrechen ohne sexuellen Hintergrund.
Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Rechtsgut, das rein juristisch eigentlich nicht besonders geschützt werden muss, da es bereits in anderen Freiheitsrechten enthalten ist. Die Mittel, um es zu verletzen, sind ebenfalls in diesen Bestimmungen unter Strafen gestellt, die sogar noch härter bestraft werden.
Ergo sollte man, wenn tatsächlich ein unter 14Jähriger Junge oder ein unter 14Jähriges Mädchen sich in einen älteren Partner / eine ältere Partnerin verliebt, auf Gegenliebe trifft und es auch zu Intimitäten kommt, sich entsprechend als Gesetzgeber einfach raushalten.
Wenn ein über 14 / über 18 Jähriger Mensch Opfer eines Gewaltverbrechens oder einer Nötigung oder sonst eines Verbrechens gegen seine Freiheit wird, muss der Täter immer bestraft werden, denn auch mit 19 ist ein solches Verbrechen (auch ohne Sex) nichts, was man so leicht wegsteckt!
Wenn Frau Merk wieder einmal Strafrechtsrahmenerhöhungen fordert, so weiss sie selbst genau, dass gerade das Sexualstrafrecht bereits mehrmals in jüngster Zeit verschärft wurde. Man kann die Spirale nicht ewig nach oben drehen, denn es gibt auch einen Verhältnismässigkeitsgrundsatz.
Sog. "sexueller Missbrauch" (eigentlich ein Unwort, denn es setzt legalen Gebrauch voraus, den es aber nicht gibt) setzt bereits heute sehr niederschwellig an. Bereits das Pärchen, im Gebüsch von Kindern beobachtet, macht sich danach strafbar. Ebenso der 14jährige mit seiner 13jährigen Freundin. Beiden droht (seit der Abschaffung minder schwerer Fälle vor wenigen Jahren) bereits heute Haftstrafen von mindestens 6-12 Monaten. Traurig, aber wahr: Mancher Gewalttäter, der einen Menschen halb tot schlägt, kommt oftmals besser weg.
Auch die Verjährung wurde bereits, wie mein Vorredner sagte, verschärft. De facto bereits heute 38 Jahre. Es gibt kaum andere Tatbestände, die ähnlich lange verjähren.
Frau Merk weiss dies alles, sie stellt diese Forderungen deshalb regelmässig wiederkehrend auf, weil es populär ist und sie damit ein breites Spektrum von linken Feministinnen über Bild-Leser bis rechtsradikalen Todesstrafenbefürwortern hinter sich weiss. Auf der Strecke bleibt der Rechtsstaat und Verfassungsgrundsätze wie die Verhältnismässigkeit mit entsprechenden Folgen für alle.
Bei Sexualstraftaten gegenüber Kindern beginnt die Verjährung überhaupt erst, wenn das Opfer 18 Jahre als geworden ist. Die Frist endet also erst, wenn das Opfer 38 Jahre alt wird. Diese gesetzliche Regelung ist gewiss nicht realitätsfremd.
Mindestens 30 Jahre, besser noch, keinerlei Verjährung.
....Bibelworte (Lutherübersetzung)...
...die der katholischen Kirche doch bekannt sein sollten:
zur Bestrafung der Täter:
"Und wer einen dieser Kleinen,
die an mich glauben,
zum Abfall verführt,
für den wäre es besser,
dass ihm ein Mühlstein an den Hals gehängt und er ins Meer geworfen würde."
(Markus 9,42)
zum Zölibat der katholischen Kirche:
"Aber um Unzucht zu vermeiden,
soll jeder seine eigene Frau haben
und jede Frau ihren eigenen Mann."
(1.Korintherbrief 7,2)
Ergo - Kirchenaustritt:
"Geht hinaus aus ihr,
mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!
Denn ihre Sünden reichen bis an den Himmel und Gott denkt an ihren Frevel."
(Offenbarung 18, 4-5)
Gott wird richten....
Warnung aus der Bibel - Judas 14-16:
Siehe, der Herr kommt mit seinen vielen tausend Heiligen, Gericht zu halten über alle und zu strafen alle Menschen für alle Werke ihres gottlosen Wandels, mit denen sie gottlos gewesen sind, und für all das Freche, das die gottlosen Sünder gegen ihn geredet haben. Diese murren und hadern mit ihrem Geschick; sie leben nach ihren Begierden und ihr Mund redet stolze Worte, und um ihres Nutzens willen schmeicheln sie den Leuten.
Hebräer 9, 27:
Und wie den Menschen bestimmt ist, einmal zu sterben, danach aber das Gericht.
2. Petrus 3,3:
Und aus Habsucht werden sie euch mit erdichteten Worten zu gewinnen suchen. Das Gericht über sie bereitet sich seit langem vor, und ihr Verderben schläft nicht.
1. Petrus 4,17:
Denn die Zeit ist da, dass das Gericht anfängt an dem Hause Gottes.
Jesu Warnung aus Markus 12, 38-40:
Seht euch vor vor den Schriftgelehrten, die gern in langen Gewändern gehen und lassen sich auf dem Markt grüßen und sitzen gern obenan in den Synagogen und am Tisch beim Mahl; sie fressen die Häuser der Witwen und verrichten zum Schein lange Gebete. Die werden ein umso härteres Urteil empfangen.
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