Sekte:Zwölf-Stämme-Lehrerin soll Kind auf nackten Po geschlagen haben

  • Eine Zeugin erhebt im Berufungsprozess gegen die Lehrerin der Glaubensgemeinschaft neue schwere Vorwürfe.
  • Damit droht dem Sektenmitglied eine schärfere Strafe als in erster Instanz.
  • Bisher hatten alle Zeugen ausgesagt, die Schläge mit der Rute gingen auf die Unterhose.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Im Berufungsprozess gegen eine Lehrerin der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme hat eine Zeugin neue schwere Vorwürfe erhoben. So soll die Angeklagte auch ein zweijähriges Baby mit einer Rute auf den nackten Po geschlagen haben, weil es nicht einschlafen wollte.

Wenn die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg dieser Aussage Glauben schenkt, droht der Lehrerin eine schärfere Strafe als in erster Instanz. Das Amtsgericht Nördlingen hatte die 56-Jährige im Januar wegen Misshandlung Schutzbefohlener zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, als Lehrerin der Zwölf Stämme über Jahre hinweg mehrere Kinder mehrmals mit einer Rute auf den Po geschlagen zu haben. Sie räumt diese Taten sogar ein, betont dabei aber stets, sie habe im Sinne der Kinder gehandelt. Derartige Züchtigungen gehören zu den Erziehungsmethoden der ultrareligiösen Glaubensgemeinschaft, sie beruft sich dabei auf das Alte Testament (Sprüche 13,24: "Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn bald.").

Entsprechend argumentiert auch die Angeklagte: "Für mich ist das keine Gewalt. Züchtigung ist gut für das Kind und nicht schlecht." Das Strafgesetzbuch sieht dagegen für Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor.

Die Zeugenaussagen am Montag ermöglichten einen tiefen Einblick in die Sitten der Zwölf Stämme, die auf dem abgeschiedenen Gut Klosterzimmern im Landkreis Donau-Ries leben. So bestätigten zwei Zeuginnen, dass die Angeklagte vom Ältestenrat der Gemeinschaft als Ersatzmutter und eine Art "Züchtigerin vom Dienst" in fremde Familien geschickt wurde.

"Sie hat uns ins Bett gebracht und geweckt", berichtete eine Frau, die in Klosterzimmern aufwuchs und inzwischen die Gemeinschaft verlassen hat. "Sie sollte uns das Einnässen austreiben." Jedes Mal, wenn die Zeugin ins Bett gemacht hatte, sei sie "zur Strafe" mit kaltem Wasser abgeduscht und danach mit der Rute gezüchtigt worden. Zudem habe sie sich im Gottesdienst vor allen anwesenden Mitgliedern der Gemeinschaft fürs Einnässen entschuldigen müssen. Nach den Schlägen habe sie mitunter Striemen und blaue Flecken auf dem Po gehabt.

Zeugin kritisiert Vorgehen der Behörden

Bislang hatten alle Zeugen ausgesagt, dass die Schläge nicht auf den nackten Po gingen, sondern auf die Unterhose. Doch am Montag erzählte die Zeugin von einem Fall, bei dem ihr zweijähriger Bruder auf den nackten Hintern geschlagen wurde: "Sie hat ihm die Windeln runtergerissen und auf den Po geschlagen." Die Zeugin selbst verließ im Alter von 21 Jahren die Gemeinschaft, weil sie ihrem Kind diese Erziehungsmethoden ersparen wollte. Doch noch sechs Jahre später leidet sie nach eigenen Aussagen an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Eine neunwöchige Trauma-Therapie in einer Spezialklinik hat sie bereits hinter sich. Sie leide aber noch unter Albträumen und sei weiterhin in Behandlung.

Eine andere Zeugin sagte am Montag aus, dass die Folgen der Schläge durchaus unterschiedlich seien: So hätten psychologische Gutachter bei einigen Kindern "seelische Schäden" festgestellt - und in anderen Fällen eine "sehr gute" Eltern-Kind-Beziehung attestiert, sodass die Kinder wieder zu ihren Eltern zurück durften.

Im September 2013 hatte die Polizei etwa 40 Kinder wegen der Prügelvorwürfe aus der Gemeinschaft herausgeholt und auf Pflegefamilien und Heime verteilt. Die Zeugin ist Rechtsanwältin und war bei den Verfahren vor dem Familiengericht als Beistand für mehrere Kinder tätig. Sie übte auch deutliche Kritik am Vorgehen der Behörden. So seien Kinder teilweise von einer Pflegefamilie zur nächsten transferiert worden, ohne dass sie sich von ihren Geschwistern verabschieden konnten. Dies habe zu "Schockzuständen" und einer "erneuten Traumatisierung" geführt. Das Urteil fällt wohl noch im Juni.

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