Seilbahnunglück von Sölden:Todespilot erneut verurteilt

Bei der tragischen Seilbahnkatastrophe 2005 starben neun Deutsche. Nun verliert der Pilot auch im Berufungsverfahren.

Im zweiten Prozess um die Seilbahnkatastrophe von Sölden ist die Berufung des angeklagten Hubschrauberpiloten abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck befand ihn am Mittwoch für schuldig, den Unfall vom 5. September 2005 fahrlässig verursacht zu haben.

Soelden

Sölden 2005: Neun Deutsche sterben bei dem Seilbahnunglück.

(Foto: Foto: ap)

Damals waren neun Deutsche ums Leben gekommen, neun weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

In einem ersten Strafprozess war der Angeklagte im Juni 2006 vom Innsbrucker Landesgericht wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen legte die Verteidigung Rechtsmittel ein.

Der Pilot hatte beim Flug mit einem Lastenhubschrauber über die Gondeltrasse am Rettenbachfernergletscher im Ötztal einen Betonkübel verloren. Dieser stürzte auf die Tragseile der Bahn und führte zum Absturz einer Gondel.

(ddp-bay)

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