Schweinfurter Rotlicht-Prozess:Bordellbetreiber muss in Haft

Er hat Prostituierte immer wieder geschlagen und erpresst. Nach acht Monaten Prozess ist ein Bordellbetreiber aus Schweinfurt nun zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Auch ein Komplize muss ins Gefängnis.

  • Ein Bordellbetreiber ist zu einer Haftstafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Sein Komplize muss drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
  • Der Hauptschuldige hatte im Prozess zugegeben, Prostituierte immer wieder misshandelt zu haben. Er wurde wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung sowie Anstiftung zur Vergewaltigung verurteilt.

Haftstrafen für die beiden Angeklagten

Um Prostituierte in einem Schweinfurter Bordell gefügig zu machen, hat der Besitzer die Frauen immer wieder brutal geschlagen. Nun hat das Landgericht den 39-Jährigen unter anderem wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung sowie Anstiftung zur Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. Zudem muss der Mann in einer Entziehungsanstalt seine Drogensucht bekämpfen, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte.

Den zweiten Angeklagten verurteilte die Kammer zu drei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Vergewaltigung, wiederholter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Hintergründe zum Bordellprozess

Der umfangreiche Prozess hatte bereits im Dezember begonnen, von den ursprünglich 40 Anklagepunkten gegen den Bordellbesitzer blieben zuletzt noch 21 übrig. Der Vorwurf, Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben, war mangels Beweisen fallengelassen worden. Die Verteidigung hatte eine Strafe von maximal sechs Jahren, die Staatsanwaltschaft von acht Jahren gefordert.

Das Gericht entschied nun auf sieben Jahre und vier Monate. "Das setzt sich aus wahnsinnig vielen Einzeltaten zusammen", erläuterte der Justizsprecher.

Der 39-Jährige hatte zugegeben, Prostituierte immer wieder geschlagen zu haben - auch um seinen Willen durchzusetzen. Staatsanwalt Johannes Koschek beschrieb die Taten als äußerst brutal. "Es war ein reines Auslassen der Wut", sagte er. Der Angeklagte sei von Eifersucht und Machtgehabe geprägt. Die Nebenklage sprach in ihrem Plädoyer von einem "Schreckensregime".

Ein erstes Urteil in dem Fall war bereits im April gefallen. Damals verurteilte das Landgericht einen Aufpasser des Etablissements wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der geständige 33-Jährige war laut Staatsanwalt aber nur das "kleinste Licht" des Betriebs.

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