Schweinfurt:Bombendrohung im Krankenhaus

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Mitten in der Nacht wurden Patienten des Schweinfurter Leopoldina-Krankenhauses wegen einer Bombendrohung aus dem Schlaf gerissen. Sie konnten jedoch in ihren Betten bleiben, während am Samstag Polizisten aus Schweinfurt und Umgebung sowie Spürhunde das Gebäude sicherheitshalber durchsuchten - und nichts Gefährliches fanden. Nun ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Schweinfurt, woher das Schreiben kam. Es war die zweite Drohung innerhalb weniger Tage in Franken, die zu einem Großeinsatz führte. Am Donnerstag war bereits das Justizgebäude in Coburg wegen zweier bedrohlicher Anrufe vorrübergehend geräumt worden. Zwischen beiden Taten besteht wohl kein Zusammenhang.

Das Drohschreiben war am Samstagabend gegen 21 Uhr in der Integrierten Leitstelle Main-Rhön eingegangen. Darin drohten Unbekannte damit, dass es am frühen Sonntagmorgen in dem Schweinfurter Krankenhaus zu einer Explosion kommen solle. Die Polizei habe die Drohung von Spezialisten analysieren lassen, sagt ein Polizeisprecher. Die hätten die Lage so bewertet, dass das Krankenhaus zwar nicht evakuiert, aber vorsorglich untersucht werden sollte. "Es ist sicher so, dass seitens der Polizei eine besondere Sensibilisierung da ist, was Bombenandrohungen oder Drohungen mit Explosionen angeht", erklärt ein Sprecher die Entscheidung. Bei der Suche wurden keine verdächtige Gegenstände oder Personen gefunden. Die Klinik habe den Einsatz vorbildlich unterstützt, "aber auch die Patienten haben sehr viel Verständnis für die Maßnahme mitten in der Nacht gezeigt", so die Polizei.

In Coburg waren am Donnerstag kurz nach 15 Uhr zwei Drohanrufe im Justizgebäude eingegangen. Hier habe man von einer Gefährdungssituation ausgehen müssen, sagt ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Oberfranken. Besucher und Mitarbeiter hatten das Gebäude verlassen müssen, die Umgebung wurde abgesperrt, bevor Polizisten und Sprengstoffsuchhunde die Räume absuchten. Gegen 18 Uhr gab die Polizei dann Entwarnung. Sollten der Absender des Drohschreibens in Schweinfurt oder der Anrufer in Coburg gefunden werden, erwartet sie ein Verfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, für die bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden kann.

© SZ vom 18.04.2017 / henz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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