Von Christine Burtscheidt

Erstmals in Bayern muss ein Gericht entscheiden, ob kritische Eltern die Pädagogen ihrer Kinder beurteilen dürfen.

Zum täglichen Geschäft des Lehrers gehört es, Noten zu geben. Wer Kritik austeilt, müsste man meinen, ist auch gut im Einstecken. Doch dem ist nicht so. Das offenbarten jüngst so manche juristischen Auseinandersetzungen, die die Online-Plattform spickmich.de hervorgerufen hat.

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Wer Kritik austeilt, ist nicht unbedingt gut im Einstecken: Eine Grundschulklasse mit ihrer Lehrerin (© Foto: AP)

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Dort läuft es genau umgekehrt. Schüler bewerten die Leistung ihrer Lehrer. Doch die fühlen sich häufig in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Ähnlich abweisend reagieren Pädagogen auch auf das Urteil von Eltern. Das zeigt ein aktuelles Verfahren vor einem mittelfränkischen Amtsgericht. Eine Lehrerin reichte Unterlassungsklage ein, weil eine Mutter nicht länger bereit war, Stofffülle und Leistungsdruck am achtjährigen Gymnasium hinzunehmen.

Der 14 Jahre alte Martin Huber (Name geändert) brachte in der achten Klasse in Französisch nur noch Fünfer heim. Selbst regelmäßiger Nachhilfeunterricht änderte daran nichts. Als er im Mai von der Lehrerin obendrein noch einen Verweis bekam, bat seine Mutter um ein Gespräch.

Dort erfuhr sie, dass ihr Sohn kein Einzelfall war, sondern sich die ganze Klasse auf einen Notendurchschnitt von 4,5 in Französisch eingependelt hatte. Zweifel der Mutter an den pädagogischen Fähigkeiten der Lehrerin entstanden aber auch, weil mittlerweile ein Test bei einem Nachhilfeinstitut ergeben hatte, dass ihr Sohn in Französisch eigentlich bei einer Drei, schlechtestenfalls aber bei einer Vier liegt.

Martins Mutter schrieb einen Brief an die Eltern in der Klasse und legte einen Fragebogen mit dem Hinweis bei, überprüfen zu wollen, ob "möglicherweise die Anforderungen im Französisch-Unterricht generell zu hoch sind". Das Anschreiben wurde tags darauf vom Sohn in der Klasse verteilt. Der Großteil der Eltern beantwortete den Bogen und schickte ihn an Frau Huber zurück.

Die Auswertung warf kein gutes Licht auf die pädagogische Eignung der Lehrerin: "Stoff wird schlecht erklärt" - "über Rückfragen wird zu schnell hinweggegangen" - "keine Hilfe für schlechte Schüler" - "bestimmte Schüler werden schikaniert - "Demotivation durch schlechte Benotung" oder "Unterricht nach dem Motto: Vogel, friss oder stirb".

Die Lehrerin fühlte sich von den Eltern diskriminiert. Sie warf ihnen vor, sie wollten auf diese Weise gute Noten für ihre Kinder erzwingen. Der Direktor schaltete sich ein. Doch vermittelnde Gespräche zwischen beiden Seiten waren nicht mehr möglich. Die Lehrerin ließ sich erst krankschreiben. Jetzt reichte sie eine Unterlassungsklage ein. Zwar unterrichtet sie nicht mehr die Klasse, doch will sie die aus ihrer Sicht erfahrene Demütigung nicht hinnehmen - hierin ist sie kein Einzelfall.

Lehrerverbände wie Bayerns Philologen lehnen Eltern- und Schülerbefragungen zum Unterricht ab. "Das ist nicht zielführend", sagt der Vorsitzende Max Schmidt. Solchen Verfahren mangele es an Objektivität, weshalb man Bewertungen nur von externen Experten durchführen lassen solle.

Möglicherweise war das Vorgehen von Martins Mutter nicht professionell, indes wünschen sich Eltern mehr Beteiligung. Jedes Unternehmen führe heute Kundenbefragungen durch, weshalb sollten das nicht auch Schulen tun, fragt der Vorsitzende der Landeselternvereinigung bayerischer Gymnasien, Thomas Lillig.

Es wird spannend sein, wie die Richter entscheiden. Das Urteil wird zum Januar erwartet - es ist in Bayern das erste seiner Art.

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(SZ vom 04.12.2008/aho)