Schechen:"Bussi-Schorschi" akzeptiert Strafbefehl

Nach der gefälschten Gemeinderatswahl von 2014 im oberbayerischen Schechen haben die beiden beschuldigten Geschwister W. ihre Strafbefehle akzeptiert. Das Amtsgericht Rosenheim hat Georg W., der wegen seiner Auftritte in einer TV-Dokusoap als "Bussi-Schorschi" bekannt geworden ist, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, seine Schwester muss 140 Tagessätze zahlen. Das Urteil fiel nach einem Deal aller Beteiligten, bei dem die Staatsanwaltschaft Traunstein ihre ursprüngliche Strafforderung reduzierte hatte, ohne öffentliche Hauptverhandlung und wurde vom Gericht am Mittwoch bekannt gegeben.

Demnach haben sich die Geschwister W. von 14 osteuropäischen EU-Bürgern, die sie in ihrem Garten- und Landschaftsbauunternehmen beschäftigt hatten, Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen unterschreiben lassen und die zugehörigen Stimmzettel zu ihren eigenen Gunsten selbst ausgefüllt. Das Vorgehen ähnelt der Wahlfälschung im niederbayerischen Geiselhöring, die dort Anfang 2015 zu Neuwahlen geführt hat. In Schechen schafften es beide Geschwister in den Gemeinderat, das Amt des Bürgermeisters blieb für Georg W. trotzdem außer Reichweite. Daher will das Landratsamt Rosenheim nur die Gemeinderatswahl wiederholen lassen. Gegen dessen Anordnung hatte W. Klage von dem Verwaltungsgericht eingereicht, die sich mit dem rechtskräftigen Urteil im Strafprozess aber erübrigen wird.

Am Tag, an dem das Gericht sein Urteil bekannt gab, brannte auf W.s Firmengelände in Schechen trotz eines großen Feuerwehreinsatzes eine Maschinenhalle aus. Ein Mann, der Schweißarbeiten erledigt hatte, erlitt eine Rauchvergiftung. Die Polizei spricht von einem Schaden in sechsstelliger Höhe, die Brandursache ist unklar.

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