Rodel-Legende im Gericht:Hackls Nachbar wegen Körperverletzung verurteilt

Georg Hackl zu Nachbarschaftsstreit

Wurde von seinem Nachbarn attackiert: Der ehemalige Rennrodler Georg Hackl.

(Foto: dpa)

Schneeräumen, bis Blut fließt: Mit einem 50 Zentimeter langen Nagel soll ein Nachbar Georg Hackl angegriffen haben. Nun hat das Amtsgericht Laufen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch noch ist der Rechtsstreit nicht vorbei.

Rodel-Legende Georg Hackl stand an diesem Mittwoch vor Gericht - aber nicht als Angeklagter, sondern als Nebenkläger und Opfer eines handgreiflichen Nachbarschaftsstreits. Der erfolgreichste deutsche Rodler und dreifache Olympiasieger hatte seinen Nachbar beschuldigt, ihn beim Schneeräumen in Bischofswiesen attackiert zu haben - und bekam vor dem Amtsgericht Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land nun Recht.

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Nachbar am Nachmittag zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mit einem 50 Zentimeter langen und zwei Zentimeter dicken Stahlnagel auf Hackl eingeschlagen habe. Eine zwei Zentimeter lange Platzwunde und eine Schädelprellung seien die Folge gewesen.

"Unversehens und ohne rechtfertigenden Grund" habe der Nachbar Hackl die Eisenstange drübergezogen, hieß es in der Anklageschrift. Der Staatsanwalt hatte im Prozess neun Monate zur Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Das Gericht folgte mit seinem Urteil nun weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte muss zusätzlich zur Bewährungsstrafe 2000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

"Er hat mich bis vor meine Haustür verfolgt", hatte Hackl nach dem Streit zur Süddeutschen Zeitung gesagt. Er betonte damals "ausdrücklich, dass ich zu keiner Zeit und in keiner Form Gewalt ausgeübt habe". Es seien eigentlich nur Lappalien gewesen, wie oft in der Vergangenheit. "Immer wieder gab es wegen Kleinigkeiten Streitereien".

Der Nachbarschaftsstreit zwischen Hackl und der Familie des Verurteilten zieht sich offenbar schon seit Generationen hin. In seiner Vernehmung als Zeuge räumte der einstige Ausnahmeathlet ein, seinen Kontrahenten an jenem Wintertag provoziert zu haben. Er habe weiter Schnee in dessen Garten geworfen, obwohl ihn sein Nachbar aufgefordert hatte, damit aufzuhören. Der habe ihn jedoch mit dem Gartenschlauch nass gespritzt.

Der Nachbar hat seinerseits Anzeige gegen Hackl erstattet. Auch der hätte beim Aufeinandertreffen eine Stange in der Hand gehabt, habe sein Mandat erzählt, erklärte der Verteidiger am Mittwoch. Was Hackl vor Gericht auch einräumte, nur berührt habe er seinen Kontrahenten damit nicht, beteuerte er. Der Nachbar jedoch reklamierte für sich als Folge des Streits eine Wunde am Hals.

Sein Anwalt will nun Berufung gegen das Urteil einlegen. "Aussagen müssen vor Gericht gleich viel wert sein, egal ob einer prominent ist und der andere nicht", sagte er.

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