Regensburg:Prostituierten-Mord in Regensburg: Täter sollte abgeschoben werden

  • Vor einer Woche soll ein 21-jähriger Mann aus Mali in Regensburg eine Prostituierte erwürgt haben. Nach seiner Festnahme gestand der Mann.
  • Eigentlich hätte der Mann längst abgeschoben werden sollen. Doch dabei gibt es viele Hindernisse.
  • Im Fall des 21-Jährigen sind die Behörden der Meinung, dass sich die Tat trotzdem nicht hätte verhindern lassen.

Von Andreas Glas

Eigentlich sollte dieser junge Mann gar nicht mehr hier sein. Im Juni hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seinen Asylantrag abgelehnt. Nun, keine drei Monate später, sitzt der 21-Jährige in Haft. Vor einer Woche soll er eine 33-jährige Prostituierte in einer Regensburger Wohnung erwürgt haben; an diesem Montag konnte ihn die Polizei festnehmen, die Tat hat er zugegeben. Der Mord scheint geklärt zu sein, aber zwei Fragen beschäftigen die Menschen in Regensburg nach wie vor: Wieso wurde dieser Mann nicht sofort abgeschoben? Haben die Behörden getrödelt?

Der Täter stammt aus Mali; im März dieses Jahres war er nach Deutschland eingereist, im April stellte er einen Asylantrag. Nachdem das Bamf den Antrag abgelehnt hatte, war die Regierung der Oberpfalz als zentrale Ausländerbehörde zuständig für die Abschiebung. Das Problem: Der 21-Jährige hatte keinen Pass, ohne Ausweispapiere konnte er nicht in sein Heimatland zurückgeschickt werden.

Die Ausweispapiere zu beschaffen, dafür war die Bundespolizei zuständig. Gemeinsam mit den Behörden in Mali sollte sie klären, ob der Mann tatsächlich malischer Staatsbürger ist, wie er bei seiner Einreise nach Deutschland angegeben hatte. In der Regel geschieht dies dadurch, dass eine Delegation aus Mali für eine Sammelanhörung mehrerer abgelehnter Asylbewerber in die Bundesrepublik reist. Stellt die Delegation fest, dass es sich um einen Landsmann handelt, stellt das Land einen neuen Pass aus. Ein übliches Prozedere - aber offenbar eines, das den Behörden hierzulande Schwierigkeiten macht.

Nach Ansicht des bayerischen Innenministeriums liegen die Probleme außerhalb der deutschen Grenzen. Einige afrikanische Staaten gelten als eher unkooperativ. Wenn Staaten nicht kooperieren, sei eine Abschiebung enorm schwer, heißt es aus dem Ministerium, dies müsse verbessert werden. Über den Mordfall in Regensburg allerdings sagt ein Sprecher: "In dem kurzen Zeitraum bis zur Straftat wäre es auch bei guter Kooperation des Herkunftsstaates, dem man ein Prüfungsrecht zubilligen muss, kaum möglich gewesen, die Abschiebung zu vollziehen."

Der Fall Regensburg berührt einmal mehr die politische Debatte um schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Zwar ist Ende Juli das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" in Kraft getreten, um sogenannte Gefährder leichter in Abschiebehaft nehmen zu können. Doch ist dies nur bei Personen möglich, von denen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder für die innere Sicherheit ausgehe.

Auf den Täter von Regensburg traf dies offenbar nicht zu. Nach Angaben der Polizei trat er in der Regensburger Erstaufnahmeeinrichtung einmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Erscheinung, darüber hinaus habe es keine Auffälligkeiten gegeben. Zuletzt lebte der 21-Jährige als sogenannter geduldeter Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Tirschenreuth. Innerhalb der Oberpfalz durfte er sich frei bewegen.

Nach Angaben des Innenministeriums lebten Ende Juli 12 554 Ausländer in Bayern, deren Abschiebung ausgesetzt ist. Wie viele von ihnen keine Ausweispapiere haben, darüber führt das Ministerium keine Statistik.

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