Regensburg:NPD-Politiker Roßmüller zu Geldstrafe verurteilt

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Der Angeklagte Sascha Roßmüller, Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, im Landgericht Regensburg. (Foto: dpa)

Nach einer blutigen Rocker-Attacke muss das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD zahlen. Ein Mitangeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Nach einem blutigen Angriff auf einen verfeindeten Motorradclub ist das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, Sascha Roßmüller, zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg sprach den 43-jährigen Bandidos-Rocker am Mittwoch wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung schuldig. Er muss 80 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen. Ein Mitangeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagten erhielten ebenfalls wegen Beihilfe Geldstrafen.

In seinem Schlusswort brach Roßmüller erstmals sein Schweigen und wies die Vorwürfe zurück. "Die Anklage kann mir nicht sagen, wen ich angegriffen haben soll", sagte Roßmüller. Vor fünf Jahren, in der Nacht zum zweiten Weihnachtstag, schlugen zwei Rockerbanden in Niederbayern aufeinander ein - mittendrin Roßmüller. Was genau damals in Straubing abgelaufen ist, ließ sich in dem Verfahren jedoch nicht klären. Laut Anklage hatten sich mehrere Bandidos versammelt und Mitglieder des Motorradclubs Gremium gezielt angegriffen. Einige Rocker wurden dabei mit Messerstichen erheblich verletzt. Vor Gericht hatten sowohl die Opfer, die Angeklagten und angebliche Augenzeugen zum Kerngeschehen geschwiegen oder gegenteilige Aussagen gemacht.

Roßmüller, der zum Tatzeitpunkt Kassierer der Bandidos war, wurde wenige Minuten nach der Attacke in einer Gasse nahe dem Tatort von der Polizei kontrolliert. Zunächst war das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden. Erst nach einer Großrazzia gegen die Rockerszene im Herbst 2014 kam er in Untersuchungshaft. Während er in Haft saß, wurde er beim Landesparteitag der bayerischen NPD in den Vorstand gewählt. Seit März ist er wieder auf freiem Fuß. Für Roßmüller hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die anderen drei Angeklagten sollten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwischen zweieinhalb und sechs Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch.

© SZ vom 17.12.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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