Regensburg:Hunderte Bayern lassen Namen ändern

Hunderte Menschen in Bayern lassen Jahr für Jahr ihren Namen ändern - und nicht etwa wegen Hochzeit, Scheidung oder Adoption. Die Gründe für sogenannte behördliche Namensänderungen sind etwa die Verwechslungsgefahr bei Sammelnamen wie Mayer, Müller und Schmidt, anstößige oder lächerlich klingende Namen, Schwierigkeiten bei Schreibweise oder Aussprache sowie Namen, die eine seelische Belastung für die jeweilige Person darstellen. "Nur ein Bruchteil der Menschen, die sich für eine Namensänderung interessieren, stellen nach einer individuellen Beratung bei der Namensänderungsbehörde letztendlich einen Antrag", teilte ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats (KVR) München mit. Grund dafür sei, dass Anträge nur in Ausnahme- und Härtefällen Erfolg versprechend sind. Und das öffentliche Interesse dürfe der Namensänderung nicht entgegenstehen - zum Beispiel bei einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Im vergangenen Jahr hat das Münchner KVR 154 Namensänderungen erlaubt.

In Regensburg werden einem Sprecher zufolge jährlich zwischen 70 und 100 behördliche Namensänderungen vorgenommen werden: "Das Verhältnis zwischen Vornamensänderungen zu Familiennamensänderungen ist dabei regelmäßig eins zu zwei." In Augsburg nannte ein Sprecher 90 bis 120 Fälle pro Jahr, in Nürnberg sind es zirka 80 Fälle. Dort gab es vor einigen Jahren auch ein Beispiel, warum ein einst unbedenklicher Name plötzlich nicht mehr gewünscht ist: Eltern hatten ihr Kind Rubin genannt. Dann begann in der Stadt das Projekt einer fahrerlosen U-Bahn - abgekürzt: Rubin (Realisierung einer automatisierten U-Bahn in Nürnberg). "Die Eltern wollten nicht, dass ihr Kind mit der automatisierten U-Bahn verglichen wird", sagte der Sprecher.

Eine Sprecherin der Stadt Bamberg machte auf eine Gesetzesänderung im Mai 2007 aufmerksam, wonach ausländische Vor- und Familiennamen nach einer Einbürgerung an die deutsche Schreibweise beziehungsweise das deutsche Recht angeglichen werden können. "Vorher konnte auch dies nur durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz erfolgen", so die Sprecherin. 2006 hätten sich von acht Namensänderungen noch die Hälfte auf solche Angleichungen bezogen.

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