Regensburg:Gewissensfragen

Zeuge wegen Meineides im Fall Mollath vor Gericht

Edward B. (links) soll einen Meineid für seinen Kumpel Gustl Mollath geschworen haben.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Der Prozess wegen Meineids gegen einen Mollath-Freund wird schnell vertagt

Von Hans Holzhaider

Regensburg - Für den ersten Verhandlungstag hat das Amtsgericht Regensburg den Saal 104 reserviert, in dem sonst die großen Schwurgerichtsprozesse stattfinden. Der Name Gustl Mollath lässt auch heute, fast drei Jahre nach dem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren, ein großes Publikumsinteresse erwarten. Aber der Andrang hält sich sehr in Grenzen. Mollath selbst ist aber erschienen in diesem Gerichtssaal, in dem er am 15. August 2014 vom Vorwurf der Misshandlung seiner früheren Ehefrau Petra freigesprochen wurde, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass er zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer psychischen Störung schuldunfähig war.

Nun ist Gustl Mollath nur Zuschauer. Er setzt sich in die letzte Reihe, um mitzuerleben, wie es dem Mann ergeht, der sich einmal als sein bester Freund bezeichnete. Der Zahnarzt Edward B., 69, aus Bad Pyrmont, wird beschuldigt, als Zeuge im Prozess gegen Gustl Mollath einen Meineid geschworen zu haben.

Es wird heutzutage nicht mehr viel geschworen in den deutschen Gerichtssälen. Die Vereidigung ist zwar nach dem Gesetz der Regelfall, aber das Gericht kann davon absehen, wenn der Angeklagte, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft darauf verzichten - und das tun sie fast immer. Im Fall des Edward B. verzichtete der Staatsanwalt allerdings nicht. Denn was der Zeuge berichtete, hatte erhebliches Gewicht in der Causa Mollath, und der Staatsanwalt argwöhnte schon damals, es könnte etwas nicht stimmen mit der Aussage des Zahnarztes.

Edward B. hatte geschildert, wie er am 31. Mai 2001 einen ziemlich dramatischen Anruf von Petra M., damals Mollath, bekommen habe. Sie habe angekündigt, sie werde ihren Ehemann anzeigen, falls er nicht aufhöre, ihr wegen ihrer angeblichen Schwarzgeldgeschäfte bei der Bank, bei der sie arbeitete, Probleme zu machen. "Der ist doch irre, den lass ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, und dann hänge ich ihm auch was an", habe sie gedroht. Er habe dieses Telefonat noch deutlich im Ohr, behauptete der Zeuge, und er habe sich den Inhalt stichpunktartig auf einer Schreibtischunterlage notiert. Diese Schreibtischunterlage hatte er dem Gericht ausgehändigt. Tatsächlich aber, trägt Oberstaatsanwalt Markus Pfaller jetzt vor, habe es diesen Anruf der Frau Mollath nie gegeben, und die Notiz auf der Schreibtischunterlage habe der nun angeklagte Edward B. erst "Jahre später gefertigt".

Aber lässt sich das auch beweisen? Dazu müsste vor allem Petra M., vormals Mollath, gehört werden. Sie sei als Zeugin aber wieder abgeladen worden, teilt Richter Alexander Guth mit: Frau M. habe zwei ärztliche Atteste eingereicht, wonach sie an einer "dauerhaften, ernsthaften körperlichen Erkrankung" leide. Das Gericht wolle deshalb die Aussage von Petra M. bei der Staatsanwaltschaft verlesen. Das vermindert natürlich die Beweiskraft, denn damit ist die Verteidigung der Möglichkeit beraubt, kritische Nachfragen zu stellen.

Der Angeklagte selbst, erklärt sein Verteidiger Detlef Korn, werde sich nicht zur Sache äußern. Nur so viel: Er bleibe dabei, dass er seine damalige Aussage "nach bestem Wissen und Gewissen" gemacht habe - eine Formulierung, die einiges offen lässt.

So ist der erste Prozesstag rasch beendet. Nach gut 20 Minuten wird die Verhandlung auf den kommenden Montag vertagt. Dann werden die Vorsitzende Richterin aus dem Wiederaufnahmeverfahren, Elke Escher, und ihre beiden Beisitzer als Zeugen aussagen. Auch der damalige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl steht auf der Zeugenliste.

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