Tennessee Eisenberg wurde von der Polizei erschossen - gegen die Beamten wird keine Anklage erhoben. An der Schilderung der Tat durch die Staatsanwaltschaft bleiben Zweifel.
Wenn sich der Polizeieinsatz, der zum Tod des Studenten Tennessee Eisenberg führte, tatsächlich so abgespielt hat, wie ihn die Staatsanwaltschaft schildert, dann muss es eine Szene wie aus einem Zombiefilm gewesen sein.
Erschossen im April 2009: Tennessee Eisenberg (© Foto: oh)
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Zwei Kartuschen voll Pfefferspray mitten in Eisenbergs Gesicht - der Mann wischt sich über die Stirn und fängt lauthals an zu lachen. Ein Schuss von hinten durchs Knie, einer durch den linken Arm - keinerlei Reaktion.
Weitere Schüsse auf die Beine, dann auch auf den Rumpf - wiederum keine Reaktion, der Mann dreht sich nur um und geht jetzt auf die Schützen los. Weitere Schüsse, aus kurzer Distanz. Jetzt endlich geht Eisenberg zu Boden, einer der letzten Schüsse traf ihn ins Herz.
Erhebliche Zweifel
So etwas mag theoretisch möglich sein, für den unbefangenen Betrachter bleiben doch erhebliche Zweifel. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte eingestellt, weil sie in Nothilfe beziehungsweise Notwehr gehandelt hätten. Das ist, wenn der Vorgang sich wirklich so wie beschrieben abgespielt hat, vertretbar, aber keineswegs zwingend.
Die Frage bleibt offen, ob acht Polizeibeamte gegen einen einzelnen, mit einem Messer bewaffneten Mann wirklich keine andere Verteidigungsmöglichkeit haben, als ihn zu erschießen. Und ganz sicher wäre das Verfahren nicht eingestellt worden, wenn der Tote ein Polizist und die Schützen Studenten gewesen wären.
Deshalb wäre es angemessen, den Tod von Tennessee Eisenberg in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu klären. Die Aussagen der Beamten, auf die der Staatsanwalt sich stützt, möchte man gern in einer öffentlichen Verhandlung hören und von einem unabhängigen Gericht gewürdigt sehen.
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(SZ vom 22.12.2009/plin)
Die neueste Antwort
Dem Kommentar von H. Holzhaider kann man nur zustimmen. Für einen Demokraten und Rechtsstaatler ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Regensburg, auf eine Anklage zu verzichten, ein Schlag "ins Gesicht". Im Klartext heißt dies, dass kein "öffentliches Interesse" an einer Strafverfolgung besteht. Mit Unabhängigkeit hat die bayerische Justiz seit Jahren schon nichts mehr am Hut. Leider habe ich selbst bei den Staatsanwaltschaften in Regensburg und Augsburg schon diese Erfahrung machen müssen. Die von mir gestellten Strafanträge (öffentlich-rechtliche Strafverfolgung) wurden wegen "fehlendem öffentlichen Interesse" nicht weiter verfolgt. Hinzu kommt stümperhaftes Ermitteln der Hilfsbeamten. Und wenn man dann sieht, mit welcher Hingebung und Akribie ein Leitender Oberstaatsanwalt in Sachen "Max Strauß" ermittelt, wird einem klar, dass für den "kleinen Mann" da kein Spielraum mehr bleibt. Angeblich ist die bayerische Justiz ja so überlastet...
Eine Bankrotterklärung unserer Rechtsordnung. Man fühlt sich erinnert an Berichte aus der Kaiserzeit.
Vor allem ist unverständlich, warum nicht ein "Notwehrexzess" (schuldhafte Überschreitung der gebotenen Notwehr) diskutiert wurde. Das hätte die Polizisten geschont und den Angehörigen des Opfers wenigstens eine gewisse Genugtuung verschafft. Und dem Ansehen der Polizei und des Staates genützt.
Auf jeden Fall müsste eine ordentlich Gerichtsverhandlung stattfinden. Wenn der Fahrer einer Funkstreife im Einsatz jemanden totfährt, muss er sich doch auch vor Gericht verantworten. Der Schaden, den die Regensburger Staatsanwaltschaft dem Ansehen unseres Staates angetan hat, ist katastrophal.
Wäre das ganze nicht so traurig,könnten bei den aussagen der beiden polizisten erinnerungen aufscheinen an die anfangssequenzen des Peter Sellers Film "Der Partyschreck".
... ist doch hier in Deutschland gar nicht möglich. Das gibt es doch nur in Amerika ...
(Für die geistig weniger flexiblen: Das ist ironisch gemeint, aber ich finde das nicht witzig. Deshalb kein Smiley)
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