Rechtsextremismus:Brisanter Prozess

VGH verhandelt im Oktober über Verbot des Freien Netzes Süd

Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof steht ein brisanter Prozess bevor: 41 Neonazis und Sympathisanten hatten nach dem Verbot der rechtsextremistischen Organisation "Freies Netz Süd" Klage eingereicht, nun hat das Gericht den Termin für die mündliche Verhandlung festgesetzt: Sie soll am 13. Oktober stattfinden. Ob es verschärfte Sicherheitsvorkehrungen geben wird, steht noch nicht fest. Bekanntester Extremist unter den 41 Klägern ist Martin Wiese, der 2003 einen Anschlag auf die Eröffnung der neuen Münchner Synagoge plante und deswegen als Terrorist verurteilt wurde. Das bayerische Innenministerium hatte das Freie Netz Süd im Juli 2014 verboten. Der Verfassungsschutz rechnete dem Netzwerk zuletzt etwa 20 Gruppen und bis zu 150 Rechtsextremisten zu. Innenminister Joachim Herrmann bescheinigte dem Netzwerk "eine klare Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus". Die Sicherheitsbehörden stuften das FNS als Nachfolgeorganisation der "Fränkischen Aktionsfront ein", die einige Jahre zuvor verboten worden war. Grundlage des Verbots war das Vereinsrecht.

Die Liste der 41 Kläger liest sich wie ein "Who's who" der rechtsextremen Szene in Bayern. Neben Wiese ist unter anderem der Münchner Neonazi Karl-Heinz Statzberger dabei, inzwischen bei der Rechtspartei "Der Dritte Weg" aktiv. Statzberger war 2003 einer der Mitverschwörer bei dem verhinderten Bombenanschlag. Ebenfalls dabei ist Roland Wuttke, der als führender Kopf der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in Augsburg gilt. Die Rechtsextremisten argumentieren, dass das rechtsradikale Netzwerk kein Verein sei, sondern eine Netzplattform, und deswegen auch nicht nach dem Vereinsrecht verboten werden könne. Das Innenministerium geht nicht davon aus, dass die Neonazis mit ihrer Klage Erfolg haben werden: "Wir sind gründlich vorbereitet und blicken dem optimistisch entgegen", sagte ein Ministeriumssprecher.

Das Innenministerium hatte gegen das Freie Netz Süd nicht nur ein Vereinsverbot ausgesprochen und den Betrieb der Webseite untersagt, sondern auch die von den Neonazis als "Nationales Zentrum Hochfranken" genutzte Immobilie in Oberprex bei Regnitzlosau (Landkreis Hof) beschlagnahmt, ebenso ein umfangreicher Bestand aus einem Online-Versandhandel sowie Propagandamaterial. Die ehemalige Gaststätte in Oberprex war nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz ein "überregional bedeutsamer Anlaufpunkt" für die Neonazi-Szene. Über eine Klage gegen die Beschlagnahme des Hauses wird nach Angaben einer Sprecherin das Bayreuther Verwaltungsgericht auf der Grundlage der Münchner Entscheidung weiter verfahren.

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