Recht:Freies Netz Süd bleibt verboten

Verwaltungsgerichtshof weist Klage von 41 Neonazis ab

Das rechtsextreme "Freie Netz Süd" bleibt verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies nach Angaben vom Mittwoch eine Klage von 41 Neonazis und Sympathisanten ab, die eine Aufhebung des Verbots durchsetzen wollten. Die Kläger scheiterten an einer juristischen Feinheit vor Bayerns höchstem Verwaltungsgericht: Ob ein Vereinsverbot rechtens ist oder nicht, muss laut Verwaltungsgerichtshof nur dann umfassend überprüft werden, wenn der Vorstand oder ein anderes "Organ" der verbotenen Gruppe klagt. Ziehen dagegen die Mitglieder oder sonstige Bürger vor Gericht, müssen die Richter nur prüfen, ob der Verein zum Zeitpunkt seines Verbots überhaupt existierte.

Die Liste der Kläger las sich wie ein "Who is Who" der rechtsextremen Szene in Bayern: Unter ihnen war unter anderen der als Terrorist verurteilte Martin Wiese, der 2003 die damals neue Münchner Synagoge in die Luft sprengen wollte. Wiese und die übrigen Kläger argumentierten, das Freie Netz Süd sei gar kein Verein gewesen, sondern nur eine Internetplattform. Außerdem seien die Aktivitäten nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet gewesen. Innenminister Joachim Herrmann hatte die rechtsextreme Gruppe im Juli 2014 verboten. Nach Einschätzung der Fachleute des Ministeriums war das Freie Netz Süd lediglich eine umgetaufte Ersatzorganisation für die schon seit 2003 verbotene Fränkische Aktionsfront.

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