Das Verfassungsgericht entscheidet, dass das gelockerte Rauchverbot im Freistaat mit dem Grundgesetz vereinbar ist - in kleinen Kneipen darf wieder gepafft werden.
Gut ein Jahr nach seinem Grundsatzurteil zum Rauchverbot hat das Bundesverfassungsgericht die raucherfreundliche Neuregelung in Bayern gebilligt. Das seit dem 1. August gelockerte Rauchverbot im Freistaat ist mit der Berufsfreiheit der Wirte vereinbar, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Bayern und blauer Dunst - das geht nun wieder besser zusammen (© Foto: ddp)
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Seit der Neuregelung darf in Bayern wieder in kleinen Bierkneipen und in den Nebenräumen größerer Gaststätten geraucht werden. Auch für Festzelte gilt eine Ausnahmeregelung.
Nach den Worten der Karlsruher Richter sind die Einschränkungen durch den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens gerechtfertigt.
Die neu geschaffenen Ausnahmen, mit denen Bayern den Interessen der Gaststättenbetreiber Rechnung getragen hat, halten sich dem Beschluss vom Donnerstag zufolge im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. (Az: 1 BvR 2054/09 - Beschluss vom 10. September 2009)
Geklagt hatte der Betreiber einer Kneipe ("Pilsbar") mit zwei Räumen. Nach der Neuregelung könnte dort ein Raucherraum ausgewiesen werden. Allerdings wollte die Inhaber-Gesellschaft beide Räume zum Rauchen freigeben, da 90 Prozent der Gäste Raucher seien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenes Jahr das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. Karlsruhe sah kleine "Eckkneipen" dadurch besonders stark belastet, weil sie - anders als Gaststätten mit mehreren Räumen - keine Raucherräume ausweisen konnten.
Allerdings wäre nach den Worten der Richter ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar.
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(dpa/odg)
Sorgerechtsverfahren in der Kritik
Die neueste Antwort
Das Gericht entschied nicht über eine "Lockerung" des Rauchverbotes, sondern über folgenden Sachverhalt:
"Geklagt hatte der Betreiber einer Kneipe (Pilsbar) mit zwei Räumen. Nach der Neuregelung könnte dort ein Raucherraum ausgewiesen werden. Allerdings wollte die Inhaber-Gesellschaft beide Räume zum Rauchen freigeben, da 90 Prozent der Gäste Raucher seien."
Dabei ist das Gesetz gar nicht einer grundsätzlichen Bewertung unterzogen worden. Zudem wurde nicht die unzulässige Ungleichbehandlung von Beschäftigten des Gastgewerbes gegenüber solchen in anderen Branchen bewertet oder andere Aspekte aus dem Umfeld der Gleichbehandlung.
Es ging um einen ganz speziellen Sachverhalt. Und in diesem einen Fall wurde nicht einmal eine "Lockerung" gebilligt, sondern ganz klar von dieser abgesehen. Denn dem Anliegen des Wirtes wurde nicht entsprochen.
Keine Ahnung, was der Journalist bezwecken möchte - allerdings passen Überschrift und Inhalt nicht zusammen. Das letzte Wort ist außerdem noch nicht gesprochen: Vom 19.11 bis 02.12.2009 stimmen endlich die Bürger ab - nicht die Wiesenwirte in Hinterzimmern mit CSU-Leuten.
@agt:
Wie gesagt, die "aber ich möchte", oder "Extrawurst", oder "mich stört das nicht"-Debatte stellt sich auf Grundlage einer wettbewerbsgerechten und bürokratiefreien Lösung doch garnicht. Ist doch schön wenn sie es persönlich nicht stört, aber das ist ja weder der Maßstab, noch der Grund auf allgemeingültige Regeln zu verzichten. Da die meisten Raucher die Rauchfreiheit ja auch nicht stört ist das Ziel dahingehend klar.
Natürlich kann man es nicht immer allen Recht machen, Nörgler gibt es überall, aber es regen sich ja auch Leute über das Trunkenheitsverbot am Steuer, das Rauchverbot im Bus o.ä. auf.
Entweder, oder ein bisschen schwanger geht nicht. Entweder man erlaubt das rauchen komplett, oder, wenn man erkannt hat das es gesundheitsschädlich ist, zudem von der Mehrheit der Wirte und Gäste unterstützt wird, untersagt man es fairerweise allen Wirten. Und nicht Hans ja, Klaus nein, Aschaffenburg ja, München nein, hier da, hier dort. Darum geht es.
Super Kommentar...
Übrigens geht es um das Rauchverbot in BAYERN. Ist Ihnen im Eifer evtl nicht aufgefallen...
Von mir aus könnten es die Wirte ruhig erlauben, dass die Gäste unter den Tisch pinkeln, wenn sie glauben, dass dies der Gemütlichkeit ihres Lokals zuträglich ist. Ich würde dann halt einfach nicht mehr hingehen anstatt nach staatlichen Regelungen zu verlangen.
Und so sollten es auch Leute machen, die sich vom Rauch gestört fühlen. Jetzt wo es eine Wahlfreiheit gibt ist das auch möglich.
@AGT:
Ich finde es ungemein nervig das meine Freunde am Tisch ständig auf die Toilette rennen müssen. Das ist so ungemütlich. Mich würde das am Tisch pinkeln nicht stören, deswegen bin ich für Ausnahmen. Ich möchte das wegen meinen eigenwilligen Partikularmeinung "kleine Ausnahmen" gemacht werden natürlich flächendeckend, und Ausnahmen für alle kleinen Restaurants unter 200qm die Speisen anbieten, und für alle Kneipen die Abends offen haben und Bier anbieten.
Paging