Psychisch-Kranken-Gesetz:Depressive sollten keine Angst haben müssen

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Der überarbeitete Entwurf sieht vor, depressive Menschen, wenn sie sich auffällig benehmen, erst einmal in der Psychiatrie unterzubringen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das überarbeitete bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist für depressive Menschen wenig hilfreich. Es unterstellt ihnen, grundsätzlich nicht Herr ihrer Sinne zu sein.

Kommentar von Heribert Prantl

Das neue bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz wollte psychisch Kranke wie Straftäter behandeln. Ein öffentlicher Aufschrei hat das verhindert; der Gesetzentwurf wurde geändert; Angst und Schrecken wurden herausoperiert. Furcht und Sorge aber sind geblieben.

Der überarbeitete Entwurf ist zwar besser, aber noch nicht gut. Er geht nämlich von einer gefährlichen Fiktion aus: Depressive Menschen sind grundsätzlich nicht Herr ihrer Sinne; sie sollen daher, wenn sie sich auffällig benehmen, erst einmal in die Psychiatrie verbracht werden - zu ihrem Schutz und zum Schutz ihrer Umgebung. Das soll nur dann ausgeschlossen sein, wenn die "Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt" ist.

Das ist die falsche Regel. Die richtige Regel muss lauten: In der Psychiatrie untergebracht werden darf nur der, dessen "Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist". Das bisher im Gesetz geplante Regel-Ausnahme-Verhältnis muss also umgedreht werden.

Acht Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer psychischen Krankheit. Sie sollen nicht befürchten müssen, dass ihre Freiheit weniger wert ist als die von körperlich kranken Menschen. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes stehen nicht unter einem allgemeinen Depressionsvorbehalt.

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