Prozess:Villa von Millionärin ausgeräumt - Drahtzieherin muss sechs Jahre in Haft

  • Eine 53-Jährige ist vom Landgericht München II vom Vorwurf des Mordes an einer Millionärin aus Kreuth am Tegernsee freigesprochen worden.
  • Die Frau wurde jedoch wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.
  • Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Büromanagerin die Villa der früheren Antiquitätenhändlerin mit Hilfe von drei Männern ausgeräumt hat.

Im Prozess um den Tod einer wohlhabenden 95-jährigen Frau aus Kreuth am Tegernsee ist eine 53-Jährige vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Die Strafkammer am Landgericht München II verurteilte sie am Dienstag allerdings wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die Büromanagerin mit Hilfe von drei Männern die Villa der ehemaligen Antiquitätenhändlerin Anfang des Jahres 2016 ausgeräumt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte der 53-Jährigen zudem vorgeworfen, die 95-Jährige danach mit einem Kissen erstickt zu haben, um die Diebstähle in Millionenhöhe zu vertuschen. Die Anklagebehörde hatte deswegen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Strafkammer argumentierte aber, es gebe keinen eindeutigen rechtsmedizinischen Beweis dafür, dass die demenzkranke Frau erstickt worden sei. Auch ein natürlicher Tod komme infrage.

Die nun Verurteilte hatte als Gesellschafterin für die 95-Jährige gearbeitet, sich um deren Büroangelegenheiten gekümmert und sie gepflegt. Die alte Frau lebte seit einigen Jahren im betreuten Wohnen. Zu Prozessbeginn im Januar dieses Jahres hatte die Staatsanwältin detailliert Hunderte von Antiquitäten aufgelistet, die abhanden gekommen sind - darunter wertvolle Gemälde, Heiligenfiguren und Schmuckstücke. Richter Thomas Bott bezeichnete die 53-Jährige als "Schlüsselfigur" - buchstäblich. Denn sie habe den Schlüssel zur Villa besorgt und die Diebstähle organisiert.

Zuerst hatte niemand Verdacht geschöpft. Doch als das große Räumen in der Villa weiterging, riefen Nachbarn die Polizei. Die Anklagebehörde hatte der 53-Jährigen vorgeworfen, die 95-Jährige am Morgen des 22. März 2016 in einem Krankenhaus mit einem Kissen erstickt zu haben aus Angst, dass die alte Dame vor ihrem Tod noch einmal in die Villa hätte zurückkehren und das Verbrechen hätte bemerken können.

Richter Bott jedoch argumentierte, dass man aus Tätersicht den Tod der alten Dame hätte abwarten können statt einen Mord zu begehen. Zwei der drei Mitangeklagten - ein Hausmeister und ein Antiquitätenhändler - wurden wegen Diebstahls zu Haftstrafen von vier Jahren und neun Monaten sowie von drei Jahren verurteilt. Der Ehemann der 53-Jährigen bekam zudem eine Haftstrafe von einem Jahr zur Bewährung wegen Begünstigung. Das Urteil ist in allen vier Fällen noch nicht rechtskräftig.

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