Prozess um Brandkatastrophe:Angeklagter soll in Haft

Staatsanwältin fordert vier Jahre Gefängnis nach Feuer-Inferno

Von Matthias Köpf, Traunstein

Im Strafprozess wegen der Brandkatastrophe von Schneizlreuth, bei der im vergangenen Jahr sechs Männer ums Leben gekommen sind, gehen die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander. Während die Staatsanwältin für den angeklagten Event-Manager am Dienstag vier Jahre Haft verlangte und damit nah am oberen Ende des Strafrahmens blieb, forderten seine Verteidiger eineinhalb Jahre auf Bewährung, weil sie eine Mitschuld bei einem unbekannten Brandverursacher und bei den Behörden sehen. Die Staatsanwaltschaft wertet dies nicht als strafmildernd, hat aber inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Bürgermeister und den früheren Geschäftsleiter der Gemeinde eingeleitet.

Einer Aktennotiz aus dem Rathaus zufolge muss es neben dem Angeklagten auch mindestens diesen beiden Gemeindevertretern klar gewesen sein, dass es für die vielen Übernachtungen in dem alten Bauernhof weder Genehmigungen noch Brandschutzvorkehrungen gab. Um das zu verschleiern, sollte der Veranstalter den Fremdenverkehrsbeitrag an die Gemeinde nicht nach Umsatz begleichen, sondern wie ein Kleinunternehmer über Meldezettel. Dass in dem Hof übers Jahr Hunderte Gäste übernachteten, will der Ex-Bürgermeister nie bemerkt haben, Genehmigungsfragen seien im Tagesgeschäft untergegangen.

Die beiden Verteidiger legten die heimliche Verabredung und auch den Verzicht der Gemeinde auf eine Brandbeschau ebenso zugunsten ihres Mandanten aus wie die Gutgläubigkeit im Reichenhaller Landratsamt, das auf die fehlenden Genehmigungen aufmerksam geworden war, sich dann aber auf die Zusicherung des Angeklagten verließ, in dem Hof niemanden mehr übernachten zu lassen. Daran hat sich der ehemalige Gebirgsjäger bald nicht mehr gehalten und sogar Jugendgruppen und Schulklassen dort schlafen lassen, wo schließlich sechs Männer erstickten, weil es für sie aus dem Matratzenlager unter dem holzgedeckten Dach kein Entkommen mehr gab. Das Feuer war eine Etage tiefer in einem Wäscheschrank ausgebrochen - laut Gutachter wohl weder wegen eines technischen Defekts noch vorsätzlich, sondern wegen einer fahrlässigen Brandstiftung etwa durch Zigarettenasche.

Die Nebenklage-Vertreter, die sich in ihren Forderungen der Staatsanwältin anschlossen, erinnerten an die Toten und an deren teils schwer verletzte Kollegen, für die ein Abenteuerwochenende zum Firmenjubiläum nach einem ausgelassenen Abend in einem Inferno endete. Der Angeklagte, der sich um Genehmigungen einfach nie gekümmert haben will, habe sich vielmehr bewusst und bedenkenlos über die Vorschriften hinweggesetzt. "Ich stehe zu meiner Schuld", wiederholte der 47-Jährige am Ende sein Eingeständnis vom Prozessbeginn und unternahm abermals einen kurzen Entschuldigungsversuch bei den Hinterbliebenen. Das Urteil gegen ihn soll am Freitag fallen.

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