Prozess um Armbrustmord:Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt

Höchststrafe für desertierten Soldaten für Armbrust-Mord

Höchststrafe für desertierten Soldaten: Der Angeklagte Florian K. soll einen Rentner aus Habgier brutal getötet haben.

(Foto: dpa)

Aus Habgier schoss er einem Rentner mit einer Armbrust in den Rücken und tötete ihn anschließend mit zahlreichen Messerstichen: In Weiden ist ein desertierter Bundeswehrsoldat zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Für den Mord an einem Rentner mit einer Armbrust ist ein desertierter Bundeswehrsoldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im bayerischen Weiden stellte am Dienstag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft kaum möglich.

Der 23-Jährige hatte im Januar auf einem Spazierweg in Weiden einem Rentner mit einer Armbrust in den Rücken geschossen und ihn anschließend mit zahlreichen Messerstichen getötet. Der Angeklagte habe mit seiner ein Jahr älteren Freundin eine Raubserie wie die von "Bonnie und Clyde" geplant, um auswandern zu können, sagte der Vorsitzende Richter Walter Leupold.

"Der 23-Jährige ist fahnenflüchtig geworden, weil er Angst hatte, als Bundeswehrsoldat nach Afghanistan geschickt zu werden", erläuterte Richter Leupold. Der Mann war Panzergrenadier im niederbayerischen Regen.

Seine damalige Freundin wurde wegen Beihilfe und anderer Delikte zu 13 Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Sie hatte bei der Bluttat Schmiere gestanden. Wenige Tage vor der tödlichen Attacke hatte sie mit einem gefälschten Überweisungsauftrag 3000 Euro ergaunert.

Nach der Bluttat setzte sich das Duo zunächst nach Berlin und anschließend ins Ausland ab. Auf dem Flughafen der Kanareninsel Fuerteventura wurden beide schließlich festgenommen.

Nach Überzeugung des Gerichts waren die beiden heimtückisch und habgierig vorgegangen. Das Paar habe den 66-Jährigen ermordet, um ihn anschließend ausrauben zu können, hieß es in der Urteilsbegründung. Beide Verteidiger kündigten noch im Gerichtssaal an, Revision einzulegen.

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