Prozess:Strauß-Kinder scheitern mit Strafanzeige gegen Ex-Beamten Schlötterer

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  • Der frühere Beamte Schlötterer ist seit Jahrzehnten Gegenspieler mächtiger CSU-Politiker - bei einer Buchpräsentation im Jahr 2009 hatte er Anschuldigungen gegen die Familie Strauß erhoben.
  • Dagegen sind die Kinder sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgegangen. Zivilrechtlich hatten sie Erfolg, mit dem Versuch, auch einen Strafbefehl zu erwirken, scheiterten sie.

Die Kinder des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß sind mit einer Strafanzeige gegen den Autor und Ex-Ministerialbeamten Wilhelm Schlötterer gescheitert. Das Amtsgericht München lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls ab - und das Landgericht München I bestätigte diese Entscheidung vor wenigen Wochen. Das geht aus den beiden Gerichtsentscheidungen hervor, die Schlötterer nun in München öffentlich machte.

Schlötterer hatte 2009 sein erstes Buch "Macht und Missbrauch - Franz Josef Strauß und seine Nachfolger" veröffentlicht und auf einer Lesereise beworben. Bei einem Auftritt in München behauptete er damals, der 1988 gestorbene CSU-Politiker Strauß habe dessen Kindern ein hohes Millionenvermögen vererbt, wobei das Geld zum Teil kriminell erwirtschaftet und nicht versteuert gewesen sei. Daraufhin gingen die drei Strauß-Kinder sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen Schlötterer vor.

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Zivilrechtlich hatte Strauß-Sohn Max Erfolg: Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln untersagten Schlötterer vor längerer Zeit eine Wiederholung der Äußerung, Strauß habe seinen Kindern 300 Millionen Mark vererbt. Mit ihrer Strafanzeige sind die Strauß-Kinder dagegen nun gescheitert.

Der juristische Hintergrund: Nach dem Strafrecht ist nicht nur die Verleumdung lebender Zeitgenossen verboten. Mit einem Strafverfahren muss auch rechnen, wer Tote verleumdet - der entsprechende Straftatbestand heißt "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener". Laut Staatsanwaltschaft soll Schlötterer den verstorbenen Strauß mit seinen "nicht erweislichen" Behauptungen "verächtlich gemacht haben".

Das Amtsgericht München entschied allerdings, ein hinreichender Tatverdacht sei nicht gegeben. Die zuständige Richterin kritisierte dabei die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Diese habe Nachforschungen nur unzureichend betrieben und "trotz offensichtlich existierender und erreichbarer weiterer Beweismittel (...) nahezu keine eigenen Ermittlungen" getätigt. Das Landgericht bestätigte die Entscheidung.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I verwies darauf, dass seine Behörde nun keine weiteren Rechtsmittel einlegen könne. Zugleich wies er zurück, keine eigenen Ermittlungen angestellt zu haben. Zudem habe man sich auf die Ergebnisse anderer Verfahren gestützt - und das Kölner Oberlandesgericht sei eben exakt zur gegenteiligen Auffassung gekommen wie das Münchner Amtsgericht.

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Der frühere Beamte Schlötterer ist seit Jahrzehnten Gegenspieler mächtiger CSU-Politiker. Als Finanzbeamter prangerte er auch die Vorgänge in Regierungskreisen an. Anders als an dieser Stelle zunächst beschrieben war aber nicht er es, der die Amigo-Affäre 1993 ins Rollen gebracht hat, sondern der Journalist Fridolin Engelfried, damals München-Korrespondent der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Die Aufdeckungen führten zum Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU).

Für die maßgebliche investigative Berichterstattung zur Amigo-Affäre erhielt Engelfried später den Wächterpreis der deutschen Tagespresse für das Jahr 1993 gemeinsam mit Hans Holzhaider, Klaus Ott, Christiane Schlötzer-Scotland und Michael Stiller (alle Süddeutsche Zeitung), die zu jenem Thema ebenfalls intensiv publizierten. Die Journalisten hatten anonyme Insider-Informationen zu dieser Affäre erhalten.

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