Prozess:"Reichsbürger" vor Gericht: "Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen"

Prozess gegen ´Reichsbürger" in Nürnberg

Der sogenannte Reichsbürger von Georgensgmünd, Wolfgang P., steht hinter seinem Anwalt Michael Haizmann (r).

(Foto: Daniel Karmann/dpa)
  • Der im sogenannten "Reichsbürger"-Prozess Angeklagte aus Georgensgmünd hat sich erstmals zu den Tatvorwürfen geäußert.
  • "Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen", heißt es in einer schriftlichen Erklärung.

Von Hans Holzhaider

Im sogenannten Reichsbürger-Prozess vor dem Landgericht Nürnberg hat sich jetzt zum ersten Mal der Angeklagte selbst zu Wort gemeldet. Wolfgang P., 50, ist angeklagt, am 19. Oktober 2016 im mittelfränkischen Georgensgmünd einen Polizeibeamten erschossen zu haben, als ein Spezialeinsatzkommando (SEK) seine Wohnung stürmen wollte. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt P., er habe aus dem Flur seiner Wohnung elf Schüsse durch die geschlossene Eingangstür abgegeben mit dem Ziel, möglichst viele Polizeibeamte zu töten.

In einem Brief an das Gericht, den die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger am Mittwoch verlas, bestreitet der Angeklagte jeden Tötungsvorsatz. "Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen", heißt es in dem Brief. "Ich habe nur auf einen Überfall auf mein Zuhause reagiert, um die Menschen, die bei mir wohnten, zu schützen."

Verwirrung gab es zunächst über die Herkunft des weißen DIN-A-4-Umschlags, den die Richterin den Prozessbeteiligten zeigte. Auf dem Umschlag war Wolfgang P. als Absender genannt, aber wie er in die Hände des Gerichts gelangt war, blieb unklar. P. selbst klärte dann auf: "Das habe ich Ihnen am ersten Prozesstag auf den Tisch gelegt." "Und was sollen wir damit machen?", fragte die Richterin. "Verlesen", antwortete der Angeklagte.

"Ich bin bekannt als Wolfgang Johannes P.", beginnt der Text, "lebendig und nicht verstorben und nicht verschollen auf dem Planeten Erde." Es folgt ein längerer Absatz, in dem P. Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts äußert, ehe er auf das eigentliche Tatgeschehen eingeht.

Er trauere mit der Familie des getöteten Polizeibeamten, schreibt P. , und er habe deshalb schon viele Tränen vergossen. "Ich stehe den Angehörigen des Getöteten jederzeit Auge in Auge zur Verfügung", heißt es weiter. Dann folgt der Satz, er habe mit den Schüssen lediglich auf einen Überfall reagiert und nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen. "Das schwöre ich bei meinem Schöpfer; er ist der einzige, dem ich Rechenschaft schuldig bin."

P.s Verteidiger Susanne Koller und Michael Haizmann stellten einen Beweisantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festzustellen, bei dem der Beamte getötet wurde. Der Durchsuchungsbeschluss, der dem Einsatz zugrunde lag, sei nicht wirksam gewesen, weil er dem Angeklagten noch nicht übergeben worden war, sagte Haizmann. Das Landratsamt Roth hatte den Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen erwirkt, um die 31 Schusswaffen des Angeklagten sicherzustellen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: