Prozess:Porno-Darstellerin vor Gericht, weil sie zu Hause arbeiten will

  • Porno-Darstellerin Natalie Hot will ihren freizügigen Job zu Hause ausüben. Weil Gemeinde Ampfing und Landratsamt Mühldorf das nicht genehmigen wollen, zieht sie vor das Verwaltungsgericht München.
  • Das Gericht lässt aber durchblicken, dass sie Hots Klage wohl zurückweisen wird.

Von Dietrich Mittler

In der Erotik-Branche ist Natalie Hot, so ihr Künstlername, durchaus eine Größe. Zweimal bereits, so sagt ihr Ehemann und Manager, sei ihr als beste Nachwuchsdarstellerin der Venus Award verliehen worden. Wenn man so will, eine Art Erotik-Oskar.

An diesem Mittwoch war die gebürtige Altöttingerin wieder von Kameras umringt, dieses Mal aber im Verwaltungsgericht München. Verhandelt wurde die Klage der 24-Jährigen gegen den Freistaat Bayern, will sie doch im oberbayerischen Ampfing in einem kleinen Zimmer hinter heruntergezogener Jalousie vor der Webcam branchenüblich ihre Kunden zufriedenstellen. "Ich habe mein Hobby zum Beruf gemacht", sagt sie freimütig.

Doch dagegen stemmte sich nicht nur der Ampfinger Gemeinderat, sondern schließlich auch das Landratsamt Mühldorf. Anders als Hot und ihr Partner sieht die Behörde in dem kleinen Zimmer im allgemeinen Wohngebiet keinen normalen Telearbeitsplatz - von "Home-Office" also keine Spur. Und mit anderen Gewerbebetrieben in der Siedlung sei Hots Arbeitsplatz auch nicht zu vergleichen.

So wurde nicht nur der Änderungsantrag abgelehnt, den gut 20 Quadratmeter großen Raum in ein "Darsteller- und Schausteller-Zimmer" umzuwandeln, sondern auch gleich eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Bei Androhung von 2000 Euro Zwangsgeld, falls sich Natalie Hot dennoch kommerziell vor der Webcam freimache.

Der 6000-Einwohner-Ort Ampfing, bekannt durch die "Schlacht bei Ampfing, in welcher der Wittelsbacher Ludwig der Bayer im Jahre 1322 Friedrich den Schönen aus dem Hause Habsburg besiegte, wäre nun womöglich ein Ort friedlichen Miteinanders. Hätten bloß Nachbarn nicht eines Tages auf dem Auto von Natalie Hot einschlägige Werbeaufkleber entdeckt. Fortan, so beschreibt es die Webcam-Darstellerin, wurde es unangenehm: "Die standen 24 Stunden vor dem Haus und fotografierten alles, unsere Besucher, Verwandte, Freunde und deren Autos."

Offenbar geschah das, um einschlägiges Beweismaterial zu sichern. Tatsächlich kam ja auch "Besuch von anderen Pornodarstellern" ins Haus, wie Hots Ehemann sagt. Und auf dem Auto einer Kollegin standen da wohl einmal Dinge, die selbst heute nicht unbedingt zum Wortschatz gutbürgerlicher Kinder und Jugendlicher gehören. Kurzum: Die Nachbarn beschwerten sich. Es würden im Haus auch Porno-Filme gedreht.

Das Fass zum Überlaufen brachte aber die Einladung zu einer Swingerparty in Natalie Hots privatem Partykeller, die schließlich bei den Nachbarn eingeworfen wurde. "Damit sie sich selbst einmal ein Bild machen können, was im Haus so vor sich geht", sagt Natalie Hots Mann zunächst. Später rückt er raus: "Natürlich wollten wir damit auch provozieren." Ganz nach der Devise: Bislang waren wir leise und diskret, aber wir können auch anders!

In der Gerichtsverhandlung wird der Ton sachlicher. Das Paar räumt ein, tatsächlich habe es im Haus anfangs Erotikvideos gedreht. Das habe man aber gleich sein gelassen, nachdem klar war, "dass das wirklich nicht erlaubt ist". Jetzt gehe es einzig darum, still und verdeckt hinter einer Milchglas-Fensterscheibe und heruntergelassener Jalousie Erotik-Chats vor der Webcam zu machen. Fünf Tage in der Woche, acht Stunden am Tag. "So wie jeder normale Arbeitnehmer", sagt Natalie Hot. Und das auch nur an Tagen, an denen sie nicht andernorts in Pornostreifen mitwirke.

Nach kurzer Beratung macht Andrea Breit, die Präsidentin des Verwaltungsgerichts München, aber klar, die Kammer tendiere dazu, Natalie Hots Klage zurückzuweisen. An diesem Donnerstag soll die Entscheidung des Gerichts bekanntgegeben werden. Das Paar schwankt, wie es nun weitergehen soll: weiterklagen oder aus Ampfing wegziehen?

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: