Prozess:Neue Runde in der Verwandtenaffäre

Gericht muss klären, ob Gehalt von Ehefrau offengelegt werden muss

Von Sören Göpel

Der Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Landtag und dem Nordbayerischen Kurier um Auskünfte in der sogenannten Verwandtenaffäre ist am Dienstag in die nächste Runde gegangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss entscheiden, ob Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) den Medien zu Unrecht Informationen darüber vorenthalten hat, wie viel von Abgeordneten eingestellte Familienangehörige verdienen. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München hatte Joachim Braun, der frühere Chefredakteur des Nordbayerischen Kurier, recht bekommen. Er wollte wissen, wie viel Gehalt der frühere Bayreuther Landtagsabgeordnete Walter Nadler (CSU) seiner Frau in den Jahren von 2000 bis 2013 bezahlt hatte. Nadler hatte seine Frau als Sekretärin mit eigenem Büro im Privathaus beschäftigt. Bei der Landtagswahl 2013 trat er nicht mehr an.

Dass Nadler seine Ehefrau daheim beschäftigte, sei noch kein Grund, das Einkommen und die Arbeitsleistung der Frau öffentlich zu machen, argumentierte der Vertreter der Landtagspräsidentin. Nur der Verdacht, dass in der Sache etwas nicht stimme, reiche nicht. Zumal der Landtag im Zuge des Verfahrens bereits habe prüfen lassen, ob Nadler seiner Frau in einem üblichen Rahmen beschäftigt habe.

"Wo ist dann das Problem, die Zahlen öffentlich zu machen?", fragte Brauns Anwalt. Da bei verschiedenen Abgeordneten Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien, gebe es genügend Anlass, kritisch nachzufragen. So musste der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid wegen der Verwandtenaffäre zurücktreten und wurde wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bisher sei etwa nicht geklärt, ob Nadlers Ehefrau auch die tariflich vorgeschriebenen Arbeitszeiten eingehalten habe, sagte Brauns Anwalt. Dies sei kaum noch zu ermitteln, argumentierte die Gegenseite. "Sie wissen nicht, ob Frau Nadler statt zu arbeiten auf Mallorca in der Sonne lag. Sie haben lediglich den Verdacht."

Der VGH will seine Entscheidung am 24. November verkünden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: