Prozess:Kein Bier im Bierschnaps

Rechtsstreit um bayerischen Bierlikör

Der Angeklagte bietet unter anderem "Bayerischen Bierlikör" an.

(Foto: dpa)
  • Ein Unternehmer, der klösterliche Lebensmittel anbot, bezahlte die Rechnungen seines Produzenten nicht.
  • Sein Argument: Die Produkte seien mangelhaft - etwa, weil der Bierschnaps kein Bier enthalte. Am Ende war er etwa 45 000 Euro schuldig.
  • Der Schnapsproduzent verklagte ihn. Das Oberlandesgericht München beschloss einen Vergleich. Er muss 41 000 Euro bezahlen.

Von Stephan Handel

Kloster und Genuss - das klingt doch wie die perfekte Kombination, eine Verbindung von Kopf und Bauch, Spiritualität und Wohlgeschmack. Das war auch die Idee eines jungen Mannes aus dem Landkreis Rosenheim, der unter dieser Marke klösterliche Lebensmittel anbot. Weil er über der Begeisterung für die Erzeugnisse von Nonnen und von Mönchen jedoch vergaß, die Rechnungen zu bezahlen, fand er sich nun vor dem Oberlandesgericht München wieder.

Nun ja, vergessen hat er die Überweisungen eigentlich nicht: Er fand nur plötzlich, dass einige Produkte seines Angebots nicht den Vorgaben entsprachen und nicht dem, was auf den Etiketten stand. Diese Produkte bezog er über einen österreichischen Hersteller, der selbst wiederum über keinerlei klösterlichen Hintergrund verfügt, was ihn aber nicht daran hinderte, etwa den Trunk "Kloster Beuerberger Naturkraft" zu produzieren, außerdem den Bayerischen Bierschnaps, den Bayerischen Bierlikör sowie den "Original Bayerischen Met".

Sein Kunde wurde nun aber vom Landratsamt darauf aufmerksam gemacht, dass in Flaschen nicht immer das drin ist, was draufsteht: In die "Kloster Beuerberger Naturkraft" zum Beispiel gehört Löwenzahn, damit er wirken kann gegen Gemütsverstimmungen, bei Appetitmangel und Schlafstörungen; allerdings könnte der Effekt auch von den 15 Prozent Alkohol kommen. Jedenfalls: Es war kein Löwenzahn enthalten in der Lieferung aus Österreich, im Met fehlte der Honig und im Bierlikör das Bier.

Der Jungunternehmer tat nun etwas, was der Richter in der Verhandlung am Mittwoch "ein großes Risiko" nannte: Er bezahlte die Rechnungen nicht mehr, was ihn aber nicht daran hinderte, die Bestände in seinem Lager gewinnbringend weiterzuverkaufen.

So war er schließlich rund 45 000 Euro schuldig - machte jedoch selbst Schadenersatz geltend, weil der Lieferant aus naheliegenden Gründen die Lieferungen eingestellt hatte. Vor dem Landgericht Traunstein hatte er damit keinen Erfolg - der Lieferant, der ihn verklagt hatte, bekam vollständig recht, auch weil ein Gutachter die behaupteten Mängel nicht feststellen konnte, vom fehlenden Löwenzahn einmal abgesehen: Da fand der Gutachter allerdings, dass das gesundheitlich eher von Vorteil wäre.

So wurde dem jungen Mann vom Gericht recht deutlich gemacht, dass es eben zu den Gepflogenheiten eines Kaufmanns gehöre, die Rechnungen zu bezahlen - nicht zu bezahlen und für später auf Schadenersatz zu hoffen, sei riskant. Weil die Klageseite in erster Linie ebenfalls ein Interesse bekundete, die Angelegenheit zu beendigen, diktierte der Vorsitzende Richter schließlich einen Vergleich ins Protokoll: 41 000 Euro hat der Beklagte zu bezahlen, 15 000 bis August, den Rest bis Februar 2018; wenn er das nicht hinbekommt, ist die gesamte Summe fällig.

Der Beklagte stimmte wohl oder übel zu und kann sich für die Verhandlungen mit seiner Bank zur Finanzierung der Summe ja vielleicht mit einem Schlückchen Kloster Beuerberger Naturkraft stärken - ohne Löwenzahn.

Anmerkung der Redaktion: Der im Text genannte Kaufmann legt Wert auf die Feststellung, dass "die schadhafte Ware Bierlikör, Bierschnaps und Met seit 2013 nicht mehr hergestellt und von meiner Firma Kloster Genuss nicht mehr vertrieben wird". Das Produkt "Kloster Beuerberger Naturkraft", dessen Beschaffenheit das Gericht bemängelte, werde nach Angabe des vertreibenden Kaufmanns "seit 2013 von einer kleinen Manufaktur nach dem Originalrezept vom Kloster Beuerberg mit Löwenzahn produziert und von meiner Firma Kloster Genuss vertrieben".

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