Prozess:52-Jähriger soll Ex-Freundin und Sohn getötet haben

  • In der Gemeinde Eching am Ammersee soll ein Mann seine frühere Lebensgefährtin und den gemeinsamen siebenjährigen Sohn erwürgt haben.
  • Nun muss er sich wegen zweifachen Mordes vor dem Augsburger Schwurgericht verantworten.

Von Christian Rost, Eching/Augsburg

Jahrzehntelang ließ der Fall Ursula Herrmann die Bewohner der Gemeinde Eching am Ammersee nicht los. Die zehnjährige Schülerin war 1981 entführt und in einer Kiste in einem Waldstück zwischen Eching und Schondorf verscharrt worden. Das Mädchen erstickte.

Im August vergangenen Jahres ereignete sich erneut ein schreckliches Verbrechen in Eching. Aus Eifersucht soll ein 52-Jähriger seine ehemalige Lebensgefährtin und den sieben Jahre alten gemeinsamen Sohn erwürgt haben. Von diesem Dienstag an muss sich der Mann wegen zweifachen Mordes am Augsburger Schwurgericht verantworten.

Die 36-jährige Frau und ihr Kind wurden am 17. August 2016 in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Eine Arbeitskollegin der Reisejournalistin hatte die Polizei alarmiert, weil die Frau nicht zur Arbeit gekommen und auch nicht zu erreichen war. Streifenbeamte fuhren zu der Wohnung und entdeckten dort die beiden Leichen. Am Tatort befand sich der Ex-Freund, er war blutüberströmt. Nach dem Gewaltverbrechen soll er sich selbst Schnitte und Stiche beigebracht haben.

Er wurde operiert und kam schließlich in Untersuchungshaft. Bei seiner Vernehmung räumte er ein, seine ehemalige Lebensgefährtin und den Sohn getötet zu haben. Das Paar lebte bis 2015 zusammen in Südfrankreich. In der Gegend von Toulouse arbeiteten beide in einer Agentur, der Mann als Grafiker. Nach ihrer Trennung zog die Frau mit dem Sohn an den Ammersee. Einige Tage vor der Tat war der Franzose zu Besuch gekommen.

Bei dieser Gelegenheit soll er erfahren haben, dass seine Ex-Freundin mit einem neuen Partner zusammenziehen will. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann dies auf keinen Fall zulassen wollte und deshalb den Entschluss fasste, sie und den Sohn zu töten. Angeblich hatte er ihr auch schon in der Vergangenheit mit dem Tod gedroht.

In dem auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozess will die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass der Angeklagte die Tat geplant hat. Aus Sicht der Verteidigung könnte er auch im Affekt gehandelt haben, als er davon erfuhr, dass seine Ex-Partnerin mit einem anderen Mann zusammenleben will. Zudem geht es um die Frage, ob der 52-Jährige voll schuldfähig ist. Schließlich habe er versucht, sich selbst das Leben zu nehmen, ließ sich die Verteidigung zitieren. Am 23. März soll das Urteil verkündet werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: