Prozess in Würzburg:Der Fall Arnstein zeigt, wie schnell jeder selbst zum Täter werden kann

Prozess wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen

Der Angeklagte hatte einen benzingetriebenen Stromgenerator schlampig installiert.

(Foto: dpa)

Ein Mann wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sechs Jugendliche starben, nachdem er einen Stromgenerator falsch installiert hatte. Die Tragödie lässt ahnen, wie nahe ein solches Unglück ist.

Kommentar von Heribert Prantl

Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung: Das ist ein gutes, das ist ein kluges Urteil; das ist eine angemessene, das ist aber auch eine ausreichende Strafe. Mehr Strafe musste nicht sein, nicht aus Gründen der Abschreckung der Allgemeinheit - die ist entsetzt genug; aber auch nicht zur Einwirkung auf den Täter - der ist gestraft genug.

Man kann sich gewiss fragen, ob es nicht auch weniger Strafe getan hätte, weniger als 18 Monate auf Bewährung; ein bloßer, nackter Schuldspruch womöglich, ohne jede Verhängung einer Sanktion? Hätte das Landgericht Würzburg also, wie es der Paragraf 60 Strafgesetzbuch vorsieht, den Täter zwar schuldig sprechen, aber dann von Strafe ganz absehen können? Im Strafgesetz findet sich dazu die Formulierung, dass "die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre". So offensichtlich war das aber bei der Tragödie von Arnstein nicht - angesichts von sechs durch Fahrlässigkeit getöteten jungen Menschen.

Angemessen, aber auch ausreichend: Diese Formel, die bei Plädoyers und Urteilsbegründungen zu den juristischen Standardsprüchen zählt, war und ist hier ein treffender und trefflicher Spruch. Das Urteil ist sorgfältig und einsichtig; es ist vielleicht gar ein wenig salomonisch. Es gewichtet und achtet bei allem Leid, das den Täter durch seine Tat selbst getroffen hat, auch das Leid der anderen Familien. Neben den zwei eigenen Kindern kamen durch die Fahrlässigkeit des Täters vier jugendliche Gäste der Geburtstagsparty ums Leben - weil der um ein schönes Fest besorgte Vater nicht sorgsam und sorgfältig genug gewesen war; er hatte einen benzingetriebenen Stromgenerator falsch aufgestellt und schlampig installiert.

Der Alltag besteht aus Fahrlässigkeiten

Die Fahrlässigkeit des Vaters verwandelte sich in tödliches Kohlenmonoxid. Das geruchlose Gas vergiftete an ihrem 18. Geburtstag die Tochter, den Sohn und ihre vier Freunde. Natürlich hat das der Vater nicht gewollt - aber er kann etwas dafür, er hat den Tod in der Gartenlaube verursacht. Das Dafürkönnen des Täters: Das ist das Kennzeichen aller Fahrlässigkeitstaten, das unterscheidet den strafbaren Unfall vom straflosen Zufall. Es war eben kein unabwendbares Schicksal, es war kein völliger Zufall, dass die sechs Menschen in der Gartenlaube starben. Sie starben, weil der Vater das Stromaggregat fehlerhaft installiert hatte.

Die Schuld, die der fahrlässige Täter auf sich lädt, besteht darin, dass er die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Fahrlässigkeitsdelikte sind die Delikte, bei denen eine Lässigkeit zur Last wird. Fahrlässigkeit - der Alltag besteht aus Fahrlässigkeiten. Jeder kennt das zumal aus dem Straßenverkehr: Man fährt ein wenig zu schnell; man bückt sich nach dem Apfel, der in den Fußraum des Autos gefallen ist; man lässt sich ablenken vom Handy, vom Radio oder dem Mitfahrer auf dem Beifahrersitz; man gerät auf die Gegenfahrbahn.

Das kann völlig folgenlos bleiben; das kann aber auch Folgen haben, oft glimpfliche, manchmal furchtbare. Dieselbe Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren kann dazu führen, das ein Verkehrsschild angefahren oder ein Kind umgefahren wird. Ob man von den Folgen der Fahrlässigkeit verschont bleibt; es ist eine Gnade des Alltags.

Die Gesellschaft ist also eine Gesellschaft von Alltagsstraftätern. So achtsam kann man nämlich kaum sein, als dass einem nicht irgendeine Unachtsamkeit passieren könnte. Wenn man Glück hat, passiert nichts. Wenn man Pech hat, geschieht ein Unfall. Die Folgen von Unachtsamkeit und Leichtsinn sind wichtig für die Bemessung der Strafe.

Fahrlässigkeit ist Risikoerhöhung. Der Fall von Arnstein geht einem auch deswegen so nahe, weil man ahnt und weiß, wie nahe furchtbares Unglück sein kann.

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