Prozess in Weiden:Wilde Geisterfahrt aus Eifersucht

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  • Rund 30 Kilometer raste ein heute 32-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf vor einem Jahr als Geisterfahrer auf der A 93 in Richtung Norden.
  • Als die Polizei ihn stoppen wollte, flüchtete der Mann in seinem Wagen und touchierte dabei mehrere Polizeiautos.
  • Jetzt muss er sich wegen der Geisterfahrt vor dem Amtsgericht Weiden verantworten.

Von Wolfgang Wittl, Weiden

Es war eine Verfolgungsjagd, wie sie jedem Hollywoodfilm zur Ehre gereicht hätte: Rund 30 Kilometer raste ein heute 32-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf vor einem Jahr als Geisterfahrer auf der A 93 in Richtung Norden, ohne sich vom Gegenverkehr beeindrucken zu lassen. Auch als die Polizei ihn stoppen wollte, blieb der Mann hartnäckig. Er flüchtete in seinem Wagen, bedrängte und touchierte mehrere Polizeiautos, bis er nach weiteren zahlreichen Kilometern gerammt wurde. Erst dann kam er zum Stehen. Sein Motiv: Eifersucht. Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat ihn das Amtsgericht Weiden am Donnerstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dazu kommen weitere vier Jahre Entzug der Fahrerlaubnis.

Er nahm mehrere Ritalin-Tabletten ein

Der gelernte Maler aus dem Landkreis Schwandorf hatte sich am 24. März vergangenen Jahres mit seiner Partnerin offenbar heftig gestritten, als er den Plan fasste, seinen Nebenbuhler im rund 80 Kilometer entfernten Erbendorf zur Rede zu stellen. Zuvor trank er sich jedoch noch etwas Mut an und nahm mehrere Ritalin-Tabletten eines Familienmitglieds ein. In größeren Mengen wirke das Medikament aufputschend, erklärte Gerichtssprecher Markus Fillinger. Für den Mann war es jedenfalls eine verhängnisvolle Kombination: Er bog um 20.30 Uhr bei Teublitz falsch auf die Autobahn ein - unabsichtlich, wie er behauptete. Warum er die Straße nicht bei der erstbesten Abfahrt wieder verließ, vermochte er nicht zu sagen.

Auch der Fahrstil des 32-Jährigen ließ nicht vermuten, dass er auf Vorsicht bedacht war. Zeugen schilderten, dass der Mann mit einer Geschwindigkeit zwischen 90 und 150 Kilometer pro Stunde auf sie zugekommen sei. Eine Frau leide bis heute unter den psychischen Folgen der Geisterfahrt, sie habe Todesängste ausgestanden. Auch deshalb setzte Amtsgerichtspräsident Gerhard Heindl ein vergleichsweise hohes Strafmaß an: Der Beschuldigte habe schwere Unfälle billigend in Kauf genommen. Noch schlimmer wogen die Berührungen mit vier Polizeiautos, die er später abzudrängen versucht habe.

Mit platten Vorderreifen ging die Fahrt weiter

Spektakulär blieb die Verfolgungsjagd nämlich auch, nachdem der Mann die Autobahn nach 30 Kilometern Geisterfahrt wieder verlassen hatte. Gut eine Stunde später entdeckten ihn Polizisten bei Wernberg-Köblitz. Wieder fuhr der Mann mit seinem Wagen auf die Autobahn, diesmal in korrekter Fahrtrichtung. Bei Altenstadt bog er ab und wählte die B 22 nach Erbendorf. Versuche, ihn zum Stehen zu bringen, endeten erfolglos. Ein paar Kilometer vor Erbendorf überfuhr der Angeklagte sogar sogenannte "Stopp-Sticks". Trotz platter Vorderreifen setzte er seinen Weg fort. Erst als ihn ein Einsatzkommando mit einem Wagen rammte, war die Fahrt vorbei. Der Sachschaden betrug 20 000 Euro.

Wegen der Medikamente zusammen mit einem Alkoholgehalt von 0,75 Promille attestierte das Gericht dem Mann verminderte Schuldfähigkeit. Von der Forderung der Verteidigung - weniger als zwei Jahre auf Bewährung - blieb der Richterspruch jedoch weit entfernt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 20.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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