Prozess in Weiden:Mann soll todkranke Exfrau erschossen haben

Totschlag oder Töten auf Verlangen? Auch nach der Scheidung pflegt ein 64-Jähriger aus der Oberpfalz seine todkranke Ex-Frau. Dann soll er sie getötet haben. Nun hat der Prozess begonnen.

  • Ein 64-Jähriger soll in der Oberpfalz seine todkranke Ex-Frau erschossen haben. Wegen Totschlags muss sich der Mann seit Donnerstag vor dem Landgericht Weiden verantworten.
  • Der Angeklagte scheitert mit dem Antrag, seinen Verteidiger zu entpflichten. Nun schweigt er.

Angeklagter will Anwalt loswerden

Ein 64-Jähriger in der Oberpfalz soll seine todkranke Ex-Frau getötet haben. Wegen Totschlags muss sich der Mann seit Donnerstag vor dem Landgericht Weiden verantworten. Laut Anklage hatte er am 4. Oktober 2013 dreimal auf die 61-Jährige geschossen. Der Angeklagte gibt dagegen an, dass seine Ex-Frau den ersten Schuss abgegeben habe. Laut Gutachten ist dies aber nicht möglich gewesen.

Zum Prozessauftakt scheiterte der ehemalige Bauunternehmer mit einem Antrag, seinen Pflichtverteidiger loszuwerden. Dieser habe unter anderem ein privates technisches Gegengutachten nicht in Auftrag gegeben. Das Landgericht lehnte den Antrag ab. Das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagten und Verteidiger sei nicht erschüttert, betonte der Vorsitzende Richter Walter Leupold.

Angeklagter kümmerte sich um Exfrau

Anschließend schwieg der 64-Jährige. Sein Verteidiger geht von einem minderschweren Fall des Totschlags aus oder von Töten auf Verlangen. Das Paar hatte trotz der Scheidung in Weiden zusammengelebt. Der Bruder des Opfers schilderte als Zeuge, dass die Insolvenz des Bauunternehmens der Grund für die Trennung gewesen sei. "Sie waren nicht einen Tag voneinander getrennt."

Auch nach der Krebserkrankung habe sich der Angeklagte immer um sie gekümmert, sie bis zu drei Mal im Krankenhaus besucht. Kurz vor der Tat hatte die 61-Jährige nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten. Nach Aussage des Bruders sagte die 61-Jährige ihrer Mutter, sie wolle in die Schweiz zum Sterben. "Sie hätte sich niemals erschossen. Sie hätte es anders gemacht", betonte der 57-Jährige. Er geht davon aus, dass Angeklagter und Opfer gemeinsam beschlossen hatten zu sterben, er aber dann nicht mehr den Mut gehabt hatte, sich selbst zu töten.

In München festgenommen

Nach der Tat war der Angeklagte mit 175 000 Euro, Goldmünzen, und Wertsachen nach München gefahren und hatte sich mit der Nichte seiner Ex-Frau getroffen, die als Alleinerbin eingesetzt war. Laut Anklage hatte er ihr mitgeteilt, dass seine Ex-Frau sich selbst erschossen habe. Zur Übergabe der Wertsachen und des Geldes kam es nicht. Der 64-Jährige wurde wenig später in einer Tiefgarage in München festgenommen.

Das Gericht verlas auch einen Abschiedsbrief der 61-Jährigen an ihre Lieblingsnichte. Darin berichtete sie von furchtbaren Schmerzen. "Kein Arzt der Welt kann mich noch retten. Es tut mir leid." Der Prozess geht am Dienstag weiter. Das Urteil wird Mitte August erwartet.

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