Prozess in Weiden:Dem Nachbarn ausgeliefert: Neunjähriger stirbt nach Martyrium

Prozess um gequälten Neunjährigen

Das Landgericht Weiden soll über den 34-jährigen Frührentner urteilen. Es geht vor allem um die Frage: War es Mord oder Totschlag?

(Foto: dpa)

Eine Frau geht auf Kur und gibt ihren Sohn in die Hände des gewalttätigen Nachbarn. Der misshandelt ihn offenbar so schwer, dass der Junge nachts an einer Hirnblutung stirbt. Nun steht der Mann in Weiden vor Gericht.

Von Andreas Glas, Weiden

In Fußfesseln schlurft der Angeklagte in den Gerichtssaal. Ein junger Mann in Jeans, Sakko und Turnschuhen. Die Haare kurz geschoren, das Kreuz ist breit, die Hände kräftig. Es sind Hände, die ein Kind so brutal misshandelt haben sollen, dass es gestorben ist. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, darum geht es an diesem Dienstagmorgen im Landgericht in Weiden. Und um das Martyrium, das der neunjährige Maximilian in den Wochen vor seinem Tod durchmachen musste: Nahrungsentzug, Spielverbot, in der Ecke stehen. Und Prügel, immer wieder Prügel.

Der Tag, an dem Maximilian sterben musste, liegt bereits mehr als zwei Jahre zurück. Dass es erst jetzt zum Prozess kommt, hat damit zu tun, dass anfangs alles nach einem tragischen Unfall ausgesehen hatte. Erst nach und nach, im Zuge der Ermittlungen der Kriminalpolizei, fiel der Verdacht auf den 34-jährigen Frührentner Oliver H., den Nachbarn. Nun lautet die Anklage auf Totschlag. Und "wenn es ganz, ganz schlecht ausgeht", sagt der Pflichtverteidiger, dann könnte sein Mandant am Ende sogar wegen Mordes verurteilt werden.

Das Martyrium des Buben begann Anfang Juni 2014. Am Tag, an dem Maximilians Mutter wegen einer schweren Krankheit zur Kur aufbrach, für acht lange Wochen, in einen mehrere hundert Kilometer entfernten Kurort. Ihren Sohn ließ sie in dieser Zeit bei ihrem Nachbarn, Oliver H., dessen Sohn etwa im gleichen Alter war wie Maximilian. Als Nachbarn habe man sich immer gegenseitig unterstützt, "immer freundschaftlich", sagt der Angeklagte. Also habe er sich bereit erklärt, den Neunjährigen während der Kur der Nachbarin bei sich aufzunehmen.

Doch der Bub kam nicht damit klar, dass seine Mutter plötzlich weg war. Er weigerte sich zu essen, brüllte unentwegt und wollte einfach nicht auf Oliver H. hören. So jedenfalls schildert es der Angeklagte.

Um den Buben in den Griff zu kriegen, habe er auf "Erziehung aus Strenge und Strafe" gesetzt, sagt der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft spricht dagegen von "unbarmherzigen Erziehungsmethoden" auf der Basis eines "als Bestrafungssystem eingeführten Punkteplans". Als die Mutter Anfang August von der Kur zurück kam, soll sich Oliver H. geweigert haben, der 32-Jährigen ihr Kind zurückzugeben.

Drei Tage lang hat der Angeklagte den Buben offenbar in seiner Wohnung festgehalten. Falls die Mutter "seine Erziehungsarbeit kaputt mache", soll er mit dem Verweis auf ihre Krankheit gedroht haben, werde er ihr das Sorgerecht entziehen lassen. Am Abend vor dessen Tod soll der Angeklagte den kleinen Maximilian dann in die Wohnung der Mutter geschickt haben. Ins Badezimmer, wo der Bub offenbar eine Strafarbeit schreiben musste.

Dann soll Oliver H. von außen die Tür geschlossen und ein Wasserglas auf die Türklinke gestellt haben - um Maximilian zu überwachen, falls er versuchen sollte, das Bad zu verlassen. Es kam deshalb zum Streit zwischen Oliver H. und Maximilians Mutter. Während dieser Auseinandersetzung soll der Angeklagte mit einer Bratpfanne auf den Kopf der Mutter eingeschlagen haben. Als Maximilian daraufhin die Badezimmertür öffnete, das Wasserglas zu Boden fiel und zerbrach, soll Oliver H. auch auf den Kopf des Buben eingeprügelt haben. So oft und so heftig, dass er laut Staatsanwalt "billigend dessen Tod in Kauf nahm".

Während die Mutter an jenem Abend ins Krankenhaus fuhr, weil sie glaubte, eine Gehirnerschütterung zu haben, ließ sie ihren Sohn bei Oliver H. zurück. Die Frage, warum sie den Buben nicht mitnahm, wird ihr der Richter im Laufe des Prozesses sicher noch stellen. Bei dem Angeklagten soll Maximilian jedenfalls über Kopfschmerzen geklagt und sich erbrochen haben. Doch statt ins Krankenhaus schickte der den Neunjährigen danach ins Bett. In der Nacht starb Maximilian an einer Hirnblutung.

Der Angeklagte schildert das Szenario am ersten Prozesstag völlig anders - und im Widerspruch zu seinen bisherigen Aussagen bei der Polizei. Zwar gibt Oliver H. zu, den Neunjährigen "im Ausnahmefall als Konsequenz seines querulantischen Verhaltens" hart bestraft und "gelegentlich" geschlagen zu haben, doch für dessen Tod sei er keinesfalls verantwortlich - sondern Maximilians Mutter.

Am Tatabend, sagt Oliver H., habe er Schreie aus der Nachbarwohnung gehört. Weil die Wohnungstür offen gestanden habe, sei er hinein. Drin habe er gesehen, wie die Mutter ihren Sohn im Bad mit viel zu heißem Wasser brauste und mit dem Duschkopf auf ihn einschlug. Er habe der Mutter daraufhin den Duschkopf aus der Hand gerissen und ihr damit gegen den Kopf geschlagen. Die Mutter sei aus dem Bad geflüchtet, während sich Maximilian auf dem Boden erbrochen habe. Das Erbrochene musste der schwer verletzte Bub auf Befehl des Angeklagten selbst aufwischen, das gibt Oliver H. am ersten Prozesstag zu. Mit folgenden Worten: "Er hat es erbrochen, er hat es selber wegzumachen."

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann wird die Mutter aussagen und erklären müssen, weshalb sie bei der Polizei anfangs ebenfalls von einem Unfall gesprochen hatte. Für den Prozess im Fall Maximilian sind insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: