Prozess in Nürnberg:Vater soll Tochter auf offener Straße entführt haben

Vor den Augen der Mutter zerrte er das vierjährige Mädchen in ein Auto: Ein 39-Jähriger ist in Nürnberg wegen Entführung seiner eigenen Tochter angeklagt. Der Prozess beginnt mit schweren Vorwürfen - und sehr unterschiedlichen Versionen des Geschehens.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Wenn es zutrifft, was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Daniel G. vorwirft, dann hat sich im September 2013 in der Nähe einer Nürnberger Eisdiele eine unwirkliche Szene abgespielt. Der Angeklagte soll sich am Nachmittag auf offener Straße gemeinsam mit vier Gehilfen seiner vier Jahre alten Tochter genähert haben, die sich zu der Zeit in der Obhut ihrer Mutter befand. Sie hat das alleinige Sorgerecht über das Kind. Zwei Personen sollen an dem Kind gezogen haben, Zeugen zufolge soll es zu einem Gerangel um das Kind gekommen sein. Der Angeklagte kam hinzu, half mit, die Vierjährige aus dem Griff ihrer Mutter zu entwinden. Das Kind verlor dabei Hose, Unterhose und Schuhe. Am Ende soll Daniel G. mit dem Kind in ein Auto gestiegen und fortgefahren sein.

Mehr als vier Monate später wurde Daniel G. in Biel, in der Schweiz, aufgegriffen. Er war mit seiner Tochter wohl zunächst mit einem Kleinbus unterwegs, später soll er sich eine Wohnung genommen haben. Schon allein über den Zustand des Kindes gibt es höchst unterschiedliche Versionen. Verwahrlost sei das Kind in der Schweiz aufgefunden worden, auf einer provisorischen Matratze habe es schlafen müssen, streut die Seite der Mutter im Vorfeld der Verhandlung.

Tadellos gekümmert habe sich der Vater um seine Tochter, verbreitet die Gegenseite. Diese ist zahlenmäßig bei Prozessbeginn in Nürnberg deutlich stärker vertreten. Hier habe ein Vater quasi in Notwehr handeln und sein Kind einer Mutter entreißen müssen, die zur Kindeserziehung kaum in der Lage sei, so sehen es Aktivisten an der Seite des Angeklagten und kündigen eine Mahnwache an. Die Stimmung ist aufgeheizt vor dem Saal.

Ausholender Anwalt trifft auf genervte Richterin

Und nicht nur davor. Der erste Verhandlungstag beginnt mit der Verlesung eines ausführlich geratenen Antrags von Maximilian Kaiser, dem Anwalt des angeklagten 39-Jährigen. Kaiser will mit weit ausholender rechtstheoretischer Begründung sichergestellt wissen, dass eine Tonbandaufnahme von der Verhandlung erstellt wird. Dass die Justiz solche permanent verweigere, vermittle den Eindruck, dass sie "ihre eigenen Fehler kaschieren" wolle.

Die Richterin reagiert genervt: In seinem Antrag habe der Anwalt "Schwurgericht" verlesen, die Verhandlung finde aber vor dem Amtsgericht statt. Im Übrigen hätte er diesen Antrag auch vorab einreichen können, dann hätte das Gericht darauf reagieren können. So aber müsse man die ursprünglich auf vier Tage angesetzte Verhandlung schon am ersten Tag unterbrechen. Und das, obwohl der Gegenstand der Verhandlung "superübersichtlich" sei, sagt die Richterin, nicht mal ein Sachverständiger sei bisher geladen. Eine Aufnahme findet die Richterin angesichts dessen erkennbar überflüssig, muss dies aber erst begründen. Also wird die Verhandlung vertagt.

Zwei Seiten, zwei Versionen

Dass es in diesem Prozess über eine, juristisch gesprochen, "Entziehung Minderjähriger" emotional zugehen wird, lässt sich jetzt bereits voraussagen. Nach Lesart der Mutter ist die Frage nach dem Sorgerecht längst klar: In einem ausführlich begründeten Beschluss hatte das Oberlandesgericht Nürnberg den Antrag des Vaters abgelehnt, das Kind der Mutter zu entziehen.

Die Gegenseite, die offensiv an Medien herantritt, sieht das ganz anders: Nach der Trennung des unverheirateten Paares und einer psychischen Erkrankung der Mutter habe sich der Vater die ersten anderthalb Jahre um das Kind gekümmert. Durch den späteren, juristisch erwirkten Kindesentzug habe das Kind ein "schweres Trauma" erlitten.

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