Prozess in Nürnberg:Staatsanwaltschaft fordert Haft für LKA-Beamte

Prozess gegen sechs LKA-Beamte in Nürnberg

Der Prozess gegen sechs Spitzenbeamte des Landeskriminalamtes läuft seit November 2017.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)
  • Im Prozess gegen sechs LKA-Beamte in Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten.
  • Die Beamten müssen sich wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt, versuchter Freiheitsberaubung und Falschaussagen vor Gericht verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und für die anderen Beamten Bewährungsstrafen sowie in einem Fall eine Geldstrafe.

Aus dem Gericht von Olaf Przybilla, Nürnberg

Es sind nur vier Zuhörer im Sitzungssaal, als Staatsanwalt Stefan Rackelmann zum Plädoyer im Prozess gegen sechs Beamte des Landeskriminalamts (LKA) ansetzt. Das ist das Schicksal vieler Großprozesse, sie können noch so spektakulär sein - je länger das Verfahren andauert, desto weniger Menschen bringen noch Interesse dafür auf. In diesem Fall ist das besonders schade.

Denn für alle, die immer posaunen, in diesem Land lasse man "die Großen laufen", Spitzenbeamte schon gar und erst recht Spitzenermittler, für alle jene hätte das Plädoyer von Rackelmann womöglich heilsame Wirkung haben können. In lokalen Medien war zuvor darüber spekuliert worden, die Anklage gegen die LKA-Beamten würde angeblich "wackeln". Aber davon kann beim Vortrag von Rackelmann nun wirklich keine Rede sein.

Zwei Staatsanwälte vertreten die Anklage wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt, versuchter Freiheitsberaubung und Falschaussagen vor Gericht; und die Rollenverteilung der Ankläger ist offensichtlich. Rackelmann hat über Monate fast ausschließlich an der Causa gearbeitet, er trug Daten zusammen, hat sich in der Verhandlung aber zurückgehalten.

Im Gegensatz zu Philip Engl, dem zweiten Staatsanwalt, einem wuchtigen Mann, der keine Konfrontation scheut. Mit ihm gab es filmreife Szenen, etwa als ein Ex-Bandido und Ex-Spitzel des LKA als Zeuge aussagte und die Beamten schwer belastete. Der ranghöchste Mann unter den Angeklagten - er leitete die Soko zum Oktoberfestattentat - sitzt mit dem Rücken zum Publikum. Beobachter konnten also nicht sehen, wie er auf die Aussagen des Ex-Bandidos reagierte.

Durch das aber, was ihm Engl vehement hinrieb, wusste es doch jeder im Saal. Engl forderte den Angeklagten auf, unverzüglich mit dem Gekichere aufzuhören, das er ostentativ an den Tag legte, wohl um die Aussagen des Zeugen ins Lächerliche zu ziehen. Ein bisschen wirkte die Szene wie in einem Mädcheninternat. Da wird jemand vom Erziehungsberechtigten aufgefordert, das Kichern unverzüglich einzustellen. Nur dass der Zurechtgewiesene sich selbst zuvor attestiert hatte, er habe sich den Ruf eines "Spitzenbeamten" erworben. Nein, an Selbstvertrauen fehlt es diesem Angeklagten nicht. Als ihn der Staatsanwalt aber so zusammenfaltet, da ist selbst er auf einmal ganz ruhig.

Engl verkörpert also den lauten Staatsanwalt. Kollege Rackelmann dagegen trägt Stunde um Stunde sein Plädoyer vor, er reiht ein Faktum ans nächste und tut das in einem Ton, mit dem andere Kindern Geschichten erzählen. Nur dass Rackelmann wenig Zweifel daran lässt, dass er diese Geschichte zwar für unglaublich hält, leider aber auch für wahr. Er ist überzeugt davon, dass der Ex-Spitzel nie einen Zweifel daran hatte, dass es sich bei einem Bandidos-Coup in Dänemark um eine Straftat handelte. Der Bandido war beteiligt am Diebstahl etlicher Minibagger, sie sollten von Dänemark nach Kosovo verschafft werden. Und er fuhr den Laster für die Bandidos.

Niemals, sagt Rackelmann, habe der Spitzel den Beamten etwas anderes gesagt als: Das ist ein krummes Ding. Da werden Bagger geklaut oder in großem Stil unterschlagen. Und die Beamten hätten das wahrgenommen. Um aber die sprudelnde Bandido-Quelle zu schützen, habe man - davon sind die Ankläger überzeugt - gemeinsam an einer "Legende" gestrickt. Und zwar der, dass der LKA-Spitzel bei seiner Dänemark-Fahrt davon ausgegangen sei, es handele sich um eine "Legalfracht".

Die Mitangeklagten sollen die Akten manipuliert haben

Dann hatten sie nicht eingreifen müssen. Der Ex-Bandido freilich hat vor Gericht ausgesagt: Nein, dass das ein legaler Coup ist, habe er nie gedacht und auch so nie gesagt. Auch die Quellenlage - Mails, SMS-Verkehr - erzählt nach Überzeugung der Ankläger eine ganz andere Geschichte. Und zwar die: Um die Quelle nicht auffliegen zu lassen, ließ der sogenannte V-Mann-Führer vom LKA seinen besten Spitzel gewähren.

Diesem Mann wird Diebstahl in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen, den anderen vor allem Strafvereitelung. Die Mitangeklagten sollen die Akten manipuliert haben, um - wie es in einem Dokument heißt - "keine schlafenden Hunde zu wecken". Man habe die nicht angezeigte Straftat "unter der Decke halten" wollen, sagt Rackelmann. Dreieinhalb Stunden plädiert er, ganz leise. Wertungen erlaubt er sich kaum. Nur einmal sagt er, empört über die Manipulation: "Hohes Gericht, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen." Und dass der angeklagte Spitzenbeamte ausschließlich mit Auskünften betraut war, als die Sache alsbald zu stinken begann, das erklärt Rackelmann so: "Da wurde der Bock zum Gärtner gemacht."

Nach ihm kommt noch anderthalb Stunden der Staatsanwalt Engl zu Wort. An diesem Tag spricht auch er leise; muss sich aber erkennbar beherrschen. Wenn man ihm Details aus dem Prozess vor Lektüre der Akten erzählt hätte, so hätte er dies "abwegig gefunden", sagt er. Für den Hauptangeklagten, den V-Mann-Führer, fordert er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Für die anderen Beamten hält die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen 21 Monaten und zwölf Monaten auf Bewährung für angemessen, für einen der Beamten eine Geldstrafe.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: