Prozess in Landshut:Rausschmiss mit Folgen

Immer wieder reagieren Polizisten auf Anzeigen gegen sich mit Gegenanzeigen - offenbar, um mutmaßliche Opfer von Polizeigewalt einzuschüchtern. In Landshut beginnt nun ein Prozess, in dem es um Gewalt in einer Wache geht. Doch die Klägerin soll auch nicht ganz friedlich gewesen sein.

Von Wolfgang Wittl

Der junge Tag könnte noch ein bisschen frostig sein in der Landshuter Maximilianstraße, doch das wird die Demonstranten kaum davon abhalten, ihrem Ärger Luft zu verschaffen. Mit einer öffentlichen Kundgebung wollen sie am Mittwoch von 7.30 Uhr an auf eine Verhandlung hinweisen, die eine Stunde später im Amtsgericht beginnt. Eine Frau wird dann darlegen, warum sie Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat, demzufolge sie "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung" geleistet haben soll.

Für ihre Unterstützer von "Solidarity Landshut" geht es indes vor allem darum, auf eine "alltägliche skandalöse Polizeipraxis" hinzuweisen: den Reflex, dass Polizisten auf Anzeigen gegen sich mit Gegenanzeigen reagierten, um mutmaßliche Opfer von Polizeigewalt einzuschüchtern.

Unterschiedliche Sichtweisen der Beteiligten

Es war der 27. Mai 2013, als Beate H., 34, mit drei Freunden im Auto in Landshut in eine Verkehrskontrolle geriet. Ihre Begleiter - Asylbewerber - waren nicht angeschnallt. Eine weitere Überprüfung, ob gegen die Männer etwas vorliegt, bleibt ergebnislos. Einer der Beifahrer wird jedoch auf die Wache mitgenommen. Er hat zwar eine Genehmigung, dass er sich außerhalb seines Aufenthaltortes Augsburg in ganz Bayern bewegen darf, die Polizisten wollen ihn aber dennoch genauer kontrollieren. Bei dem Senegalesen hätten sich "Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz" ergeben, wie es später im Polizeibericht heißt. Bestätigen ließen sich die Verdachtsmomente nicht, gut zwei Stunden später wird der Mann entlassen.

Was sich in dieser Zeit in der Inspektion zugetragen hat, dazu gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Beate H., die mit den beiden weiteren Mitfahrern in der Polizeistation auf den senegalesischen Begleiter wartete, erinnert sich, wie im Vorraum "plötzlich geschrien" worden sei. Einer der Polizisten sei mit einem der beiden Männer aneinander geraten. Die Raucher sollten sich entscheiden, ob sie "rein oder raus" wollten: "Wir benehmen uns nicht wie bei den Affen", habe der Polizist gebrüllt. Als H. sich ihrerseits vor dem Beamten aufbaute und sagte, ihr Begleiter verstehe nur Englisch, habe sie zur Antwort bekommen: "Hier wird Deutsch gesprochen."

Die Situation schaukelte sich hoch, bis es zum Rauswurf kam. Laut Beate H. habe ein Polizist die Tür aufgehalten, ein anderer habe sie gepackt und "mit voller Wucht" gegenüber in Richtung Bauzaun geschubst. H. erinnert sich an einen "Gong am Kopf", Schmerzen am Knie und in der Hand. Ein Arzt habe ihr am selben Tag Schürfwunden, leichte Prellungen und eine Gehirnerschütterung bescheinigt. Tags darauf zeigte H. die beiden Beamten an.

Gegenanzeige der Beamten

Die Anzeige wegen Körperverletzung wird auch im zwei Tage später veröffentlichten Polizeibericht erwähnt. Dort heißt es aber auch, H. und ihre Begleiter hätten sich "provokativ und aggressiv" verhalten. Als die Gruppe einen Platzverweis wiederholt ignoriert habe, sei sie aus dem Vorraum geschoben worden. Eine Frau, also H., habe sich dabei an der Tür festgehalten, "so dass ihre Hände gelöst werden mussten". Von ihrem Ellenbogen, mit dem sie geschlagen habe, von ihren Beleidigungen ("Drecksäcke", "Arschlöcher") und dass sie auf die Polizisten losgehen habe wollen, war in dem Bericht nichts zu lesen. Das erschließt sich erst aus dem Strafbefehl über 3600 Euro, den Beate H. erhielt, nachdem die Polizisten auf einmal Gegenanzeige erstattet hatten. H. bestreitet die Vorwürfe.

Dass Polizisten mit einer Gegenanzeige reagieren, darin erkennt H.s Anwältin Angelika Lex, Mitglied am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, "ein gängiges Muster". So kommt es in Landshut nun zur Verhandlung gegen ein mögliches Opfer, obwohl die internen Ermittlungen gegen die von H. beschuldigten Polizisten immer noch laufen. Die Beamten dürfen daher sogar ihre Aussage verweigern. Zur besseren Beurteilung des Falles hätte man vielleicht besser gewartet, bis alle Ermittlungen abgeschlossen sind, findet Lex: "Aber möglicherweise rechnet die Justiz gar nicht damit, dass sich die Polizisten rechtswidrig verhalten haben könnten."

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