Prozess:Missglückter Mord: Die Versicherung zahlt

Mit Maschinenpistolen schossen Täter auf ein Ehepaar. Diese überlebten, doch die Wohnung war verwüstet. Die Frage vor Gericht: Zahlt die Hausratversicherung?

Der bei einem missglückten Mordanschlag entstandene Sachschaden kann eine Angelegenheit für die Hausratversicherung sein. Im einem solchen Fall setzte sich ein älteres Ehepaar vor dem Oberlandesgericht München weitgehend gegen die Mannheimer Versicherung durch.

Die Streitparteien einigten sich am Dienstag auf einen Vergleich, bei dem die Versicherung einen Großteil des Schadens begleicht. Sie zahlt nach Angaben des Gerichts 7291,85 Euro plus Zinsen. Der ursprüngliche Streitwert lag bei 9114,82 Euro.

Zentrale Frage bei der Berufungsverhandlung war, ob die Schüsse aus einer Maschinenpistole, mit denen zwei Angreifer 2009 einen Mordanschlag auf das Ehepaar verübt hatte, ein Explosionsschaden sind oder nicht. Die Hausratversicherung würde nach ihren allgemeinen Bedingungen Explosionsschäden zwar zahlen, Schüsse fallen nach Einschätzung der Versicherung aber nicht in diese Kategorie. Das Ehepaar wollte die Schäden an seinem Mobiliar aber ersetzt haben und argumentierte, dass es schließlich Explosionen seien, die die Kugeln in der Maschinenpistole beschleunigten.

Vor dem Landgericht Ingolstadt hatte sich noch die Versicherung durchgesetzt. Das Oberlandesgericht zeigte vor dem Vergleich am Dienstag aber auf, dass es der Meinung des Ehepaars zuneige. Beim ersten Lesen der Versicherungsbedingungen dränge sich zwar nicht auf, dass Explosionsschäden auch Kugeln einschlössen. Denke man aber darüber nach, könne man zu dieser Auffassung kommen, argumentierte das Gericht. Es gebe also einen Zweifel, und dieser gehe zulasten dessen, der die allgemeinen Versicherungsbedingungen verwende, und das sei in diesem Fall die Versicherung.

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