Prozess in Ingolstadt:Angeklagter soll für Mord an Franziska lebenslang in Haft

Prozess Mordfall Franziska

Der Angeklagte an einem früheren Verhandlungstag im Gerichtssaal.

(Foto: dpa)
  • Der mutmaßliche Mörder der kleinen Franziska soll nach dem Willen aller Prozessparteien lebenslang hinter Gitter.
  • Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Eltern der Zwölfjährigen als Nebenkläger und selbst der Verteidiger beantragten lebenslange Haft wegen Mordes an dem Mädchen.
  • Das Urteil soll am 11. Mai verkündet werden.

Der mutmaßliche Mörder der kleinen Franziska soll selbst nach dem Willen seines Verteidigers zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Neben der Staatsanwaltschaft und den Eltern der Zwölfjährigen als Nebenkläger beantragte am Mittwoch auch der Anwalt des 27-Jährigen Lebenslänglich wegen Sexualmordes an dem Mädchen.

Der Anklagevertreter will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, wie ein Sprecher des Landgerichts Ingolstadt mitteilte. Damit bestünde für den Angeklagten nicht die Chance, nach 15 Jahren Haft freigelassen zu werden. Sicherungsverwahrung nach Absitzen der regulären Haft kommt aus formalen Gründen hingegen nicht infrage, wie Staatsanwalt Jürgen Staudt in seinem unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragenen Plädoyer ausführte.

Was dem Angekagten vorgeworfen wird

Der Angeklagte soll Franziska im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau sexuell missbraucht und danach erschlagen haben. Er hatte den Mord zu Prozessbeginn gestanden, sich zum Tatablauf aber ausgeschwiegen. Das Urteil soll am 11. Mai verkündet werden.

Die Beweisaufnahme nach 14 Verhandlungstagen ließ offensichtlich auch für Verteidiger Adam Ahmed keinen anderen Schluss zu, als auf Mord zu plädieren. Allerdings stellte er eine Verurteilung seines Mandanten wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge als Alternative zu lebenslanger Haft wegen Mordes ins Ermessen des Gerichts. Zur Frage der besonderen Schwere der Schuld stellte Ahmed keinen Antrag. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte lediglich: "Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an."

Zum Mord an der Zwölfjährigen kommen nach Überzeugung des Staatsanwalts Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und besonders schwere Vergewaltigung hinzu. Die Anwältin von Franziskas Eltern schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Persönlichkeitsrechte des Opfers wahren

Keine der Prozessparteien äußerte sich nach den Plädoyers auf Fragen von Medienvertretern. Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit zu Beginn des vorletzten Verhandlungstages mit der Intimsphäre des Opfers begründet. Das Interesse der Öffentlichkeit müsse dahinter zurückstehen. "Wir haben nichts zu verheimlichen, was man nicht auch öffentlich sagen könnte", stellte Bösl klar. Da es aber um die Persönlichkeitsrechte des Opfers gehe, bleibe nur der Ausschluss der Öffentlichkeit.

Im Prozess waren auch Zeugenaussagen und das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten nichtöffentlich vorgetragen worden. Mit Spannung wird nun der Urteilsspruch in eineinhalb Wochen erwartet. An der Verurteilung wegen Mordes zweifelt kaum ein Prozessbeobachter. Die Frage ist, ob das Schwurgericht die vom Staatsanwalt beantragte besondere Schwere der Schuld feststellt.

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