Prozess in Bamberg:Nach Tod durch K.o.-Tropfen: 26-Jähriger muss in Haft

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Er brachte im Dezember 2014 Liquid Ecstasy auf eine Party in Bamberg mit. Zwei Gäste tranken davon - einer von ihnen starb.

Im Prozess um den Tod eines Partygastes durch K.o.-Tropfen ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Bamberg hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge am Dienstag zu vier Jahren Haft verurteilt. Außerdem wird ein stationärer Drogenentzug angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige im Dezember 2014 Liquid Ecstasy auf eine Party mitgebracht hatte. Er habe zwar aber niemanden töten wollen, hätte allerdings die Lebensgefahr erkennen müssen, die von dem Konsum der hoch dosierten Droge ausging.

Zwei 24 und 27 Jahre alte Männer hatten auf der Party davon getrunken - der 27-Jährige starb an Heiligabend im Krankenhaus, der andere Gast konnte gerettet werden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten vier Jahre und drei Monate Haft beantragt, die Verteidigung hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert. Für den stationären Drogenentzug sind zwei Jahre angesetzt. Nach Abschluss könnte der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Verteidiger hatte vor der Urteilsverkündung eine Erklärung seines Mandanten vorgelesen, in der dieser zugab, eine Plastikflasche mit der gefährlichen Substanz zu der Party mitgebracht zu haben. Laut Zeugen soll der Mann die Flasche auf dem Wohnzimmertisch abgestellt und vor deren Inhalt gewarnt haben.Die beiden 24 und 27 Jahre alten Gäste, die von dem flüssigen Ecstasy getrunken hatten, sollen später mit anderen Partygästen in einem Zimmer gewesen sein. Niemand soll einen Notarzt gerufen haben, obwohl es einem der beiden erkennbar schlecht gegangen sei. Erst ein Mitbewohner, der später in die Wohnung kam, habe einen Notruf abgesetzt.

Der Fall war erstmals im Winter 2015 verhandelt worden. Damals wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war jedoch mit einer Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich.

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