Prozess in Augsburg:Vater tötet aus Verzweiflung

Ein Mann aus Schwaben pflegt seinen behinderten Sohn 50 Jahre lang aufopferungsvoll - dann vergiftet er ihn. Der 77-Jährige beteuert, er habe dessen Qualen beenden wollen. Nun steht er vor Gericht.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Der Angeklagte kauert mit gesenktem Kopf zwischen seinen zwei Anwälten. Der kleine Mann mit dem dunkelgrauen Pulli und dem akkurat gescheitelten grauen Haar fixiert die große Brille, die er vor sich auf den Tisch gelegt hat. Seine linke Hand umklammert den rechten Unterarm. Die Finger drücken und drehen unablässig, ganz so, als wollte er das Handgelenk abschrauben. Die Mundwinkel zucken, die Stirn zuckt. All das wirkt, als wolle Peter K. (Name geändert) seine Unruhe vor der Außenwelt verbergen. Doch das schafft er nicht, immer wieder brechen seine Gefühle heraus. Dann wischt sich der 77-Jährige seine Tränen von den faltigen Wangen. Manchmal mit, manchmal ohne Taschentuch.

Beistand für den geständigen Angeklagten

Gleich am ersten Prozesstag gesteht Peter K., dass er seinen Sohn getötet hat. Sein Anwalt Florian Engert erklärt, der Vater leide sehr unter seiner Tat, habe sie aber aus Liebe begangen. Weil der Sohn an spastischen Lähmungen litt, die sich zuletzt dermaßen verschlimmerten, dass sein Leben unerträglich gewesen sei. Deshalb habe der 50-jährige Sohn Robert (Name geändert) seinen Vater wochenlang gebeten, ihn zu töten.

Es ist ein außergewöhnlicher Fall, den das Landgericht Augsburg seit vergangener Woche behandelt. Bei vielen Familientragödien gibt es einen Täter, der Angehörige in den Tod oder ins Unglück reißt. Und danach will mit dem Täter meist niemand etwas zu tun haben. Hier im Sitzungssaal 174 ist es anders: Gleich zwei Ärzte geben dem Angeklagten nach ihrer Zeugenvernehmung die Hand und wünschen ihm viel Glück. Auch eine Schwägerin beteuert, die gesamte Familie stehe hinter Peter K. Und sogar ein Polizist ruft ihm nach seiner Aussage ein "Alles Gute" zu.

Staatsanwalt spricht von "Tötung auf Verlangen"

Der Staatsanwalt allerdings sieht die Sache etwas anders. Er wirft dem Angeklagten "Tötung auf Verlangen" vor. Eine Straftat, für die sechs Monate bis fünf Jahre Haft vorgesehen sind. Aktive Sterbehilfe heißt das Reizthema, mit dem sich vor kurzem auch der Bundestag in einer bewegenden Grundsatzdebatte beschäftigt hat.

Der Paragraf 216 steht im Strafgesetzbuch gleich hinter Mord und Totschlag - und vor dem Schwangerschaftsabbruch. "Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen", heißt es dort seltsam umständlich. In den Niederlanden und Belgien ist das Töten auf Verlangen erlaubt.

"Er hat ein halbes Jahrhundert lang nur funktioniert"

Doch Augsburg ist weit weg von Amsterdam oder Brüssel oder Berlin. Hier im Gerichtssaal richten zwei Berufsrichter und zwei Schöffen über einen alten Mann aus einem schwäbischen Dorf, der am 28. Dezember 78 Jahre alt wird. Und der als gläubiger Christ nicht weiß, wie er den Heiligen Abend überstehen soll. Erstmals seit 50 Jahren ohne seinen Sohn, den er ein halbes Leben lang nach Aussage vieler Zeugen liebevoll und aufopferungsvoll pflegte, ohne jemals zu klagen - und ihn dann tötete.

Mann tötet behnderten Sohn

Er wollte mit seinem Sohn sterben: Immer wieder musste sich der Angeklagte die Tränen von seinen Wangen wischen.

(Foto: Stefan Puchner)

Der Mann ist gezeichnet von seinem Leben, das er weitgehend seinem behinderten Sohn unterordnete. "Er hat ein halbes Jahrhundert lang nur funktioniert", sagt Anwalt Engert. Vor zwei Jahren verschlimmerte sich die Familien-Situation zusätzlich: 2012 starb Peter K.s Ehefrau an Leukämie. Auch sie hatte einst ihren Beruf aufgegeben, um sich rund um die Uhr um Robert zu kümmern.

Verfall bei vollem Bewusstsein

Wegen Sauerstoffmangels in der Schwangerschaft war das Kind mit spastischen Lähmungen zur Welt gekommen. Robert konnte nie gehen, doch er war geistig fit. Er lernte lesen, rechnen, schreiben. "Er war so ein zufriedener, freundlicher Junge", erzählt der Vater, von Weinkrämpfen geschüttelt. Doch im Laufe der Jahre schritt die Krankheit voran.

Robert bekam bei vollem Bewusstsein mit, wie sein Körper verfiel: Die Zunge war gelähmt, reden fiel ihm zunehmend schwer. Er musste gefüttert werden und brauchte einen Katheter. Er musste an den Rollstuhl geschnallt werden, damit er nicht herausfällt. Er wurde zum Rund-um-die-Uhr-Pflegefall. "Nachts musste man ihn stündlich umdrehen, manchmal sogar alle 15 Minuten", betont der Verteidiger.

Seit 2012 musste Peter K. - Mitte Siebzig - diese Aufgaben alleine stemmen. Nach dem Tod der Mutter nahm der Vater viel Geld in die Hand, um das Leben seines Sohnes erträglicher zu machen: Er ließ im Bad und im Schlafzimmer jeweils Hebe-Geräte installieren. Auch im Wohnzimmer, um Robert dort in den Fernsehsessel hieven zu können. Zu Weihnachten 2012 schenkte er ihm ein TV-Gerät und montierte es an die Decke über dem Bett, damit der Sohn im Liegen fernsehen konnte. Aber es half wenig.

Peter K. hatte seinen Tod mitgeplant

Immer wieder habe Robert K. geäußert, dass er sterben will. Einmal habe er sogar versucht, sich mit dem Rollstuhl eine Treppe hinabzustürzen. Am 9. Juli 2013 sei er aufgewacht mit den Worten: "Papa, warum hast du mich wieder aufwachen lassen?" An diesem Tag entschloss sich Peter K., das Leben seines Sohnes zu beenden. Er gab ihm Schlaftabletten. Dann leitete er Autoabgase in das Wageninnere und legte sich vor die Füße seines Sohnes - um ebenfalls zu sterben. Eine Verwandte fand die Männer in der Garage. Der Vater konnte noch gerettet werden, der Sohn nicht.

Eine Pflegerin bestätigt im Zeugenstand lebensmüde Äußerungen von Robert K. "Er hat gesagt: Ich möchte dorthin, wo die Mutti ist." Aber ist das ein konkret formulierter Wunsch zu sterben? Oder nur ein Ausdruck von Sehnsucht nach einem geliebten Menschen? Gibt es das überhaupt, Tötung aus Liebe? Kann man diese Frage beantworten - als Außenstehender zumal? Die 3. Strafkammer - drei Männer und eine Frau - muss das tun.

Ihr Urteil fällt noch in dieser Woche. Mit Spannung wird das psychiatrische Gutachten erwartet. Er könnte einen "emotionalen Ausnahmezustand" diagnostizieren, damit wäre eine verminderte Schuldfähigkeit denkbar. Sogar ein kompletter Verzicht auf Strafe ist denkbar: Das Gericht kann von einer Bestrafung absehen, wenn es überzeugt ist, dass der Täter von den Folgen seiner Tat so schwer getroffen wurde, dass er genug gestraft ist.

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