Der angeklagte Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber will sich nicht zu den Vorwürfen äußern und verärgert die Richter. Das könnte Folgen für ihn haben.
Im Prozess gegen den Lobbyisten Karlheinz Schreiber hat der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell erneut deutlich seine Verärgerung über die Taktik des Angeklagten erkennen lassen, Fragen des Gerichts unbeantwortet zu lassen und eine Einlassung zu einem unbestimmten späteren Zeitpunkt anzukündigen.
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Karlheinz Schreiber: Der Angeklagte shweigt - zum Ärger der Richter. (© Foto: ddp)
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Zur Anklage hat sich Schreiber bisher nur in zwei von seinen Anwälten vorgetragenen Erklärungen geäußert, die das Gericht als "sehr allgemein" charakterisierte. "Die Kammer hat das teilweise Schweigen zu würdigen", sagte Weigell am Montag. Das könne bedeuten, dass das Gericht Zeugen ablehne, wenn Schreiber diese etwa erst am 20. Verhandlungstag benenne.
Schreibers Verteidiger Jens Bosbach beharrte darauf, dass "im Moment keine weiteren Erklärungen abgegeben werden". Aus dem Zeitpunkt einer Einlassung dürften keine negativen Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden.
Am dritten Prozesstag verlas Weigell auszugsweise die Verträge, in denen die Zahlung von Provisionen für die Vermittlung von Flugzeug- und Waffengeschäften vereinbart werden. Es handelt sich um Verträge der Firmen Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB), Airbus und Thyssen mit den in Liechtenstein und Panama ansässigen Domizilgesellschaften IAL (International Aircraft Leasing) und ATG Investment. Wirtschaftlich Berechtigter an diesen Gesellschaften war der Anklage zufolge Schreiber; dieser bestreitet das.
Im Vertrag zwischen MBB und IAL wird für den Verkauf von zwölf Hubschraubern nach Kanada eine Vergütung in Höhe von acht Prozent des Kaufpreises vereinbart. Das Gericht verlas einen Brief an die Kreissparkasse Landsberg/Dießen, in dem Schreiber um die Verlängerung eines Millionenkredits bittet und erklärt, aus der Bestellung von zwölf Hubschraubern durch die kanadische Regierung "ergeben sich für uns Provisionsansprüche von 1,5 Millionen DM".
Airbus schloss mit IAL zwei "Beraterverträge" über die Lieferung von Flugzeugen an kanadische und thailändische Fluggesellschaften, aus denen Provisionszahlungen von 10,4 beziehungsweise 30,3 Millionen US-Dollar resultierten. Vier Millionen kanadische Dollar versprach die Firma Thyssen der IAL, wenn die kanadische Regierung für den Bau einer Panzerfabrik Land und Infrastruktur bereitstelle.
Für "Marketing in der Golfregion" versprach Thyssen der ATG die Zahlung von 24,4 Millionen Mark, die aus dem Kaufpreis für 36 Fuchs-Panzer stammen sollte, die das Königreich Saudi-Arabien bei Thyssen bestellt hatte.
"Dieser Vertrag wird streng vertraulich behandelt, er wird niemandem überlassen oder gezeigt", las der Richter vor. Schreiber hatte erklären lassen, die 24,4 Millionen von Thyssen hätten "nur formal mir gehört", seien aber in Wirklichkeit an "dritte Personen" weiterverteilt worden. "Können Sie aufschlüsseln an wen und wieviel", fragte Weigell. Er bekam die stereotype Antwort von Verteidiger Bosbach: "Momentan wird nichts Weiteres erklärt."
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(SZ vom 26.01.2010/bica)
67. Jahrestag der Bombardierung
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Also - was soll die Aufregung?
Was Sie hier schreiben, ist schlicht falsch! Ein Richter darf zwar eine Kooperation (Geständnis,...) bei der Strafzumessung positiv werten, er darf aber ein Schweigen nicht sanktionieren! Es kann ja schlecht sein, dass "wir" (also das Volk bzw. die gewählte Legislative) einem das Recht zubilligen, sich zur Sache nicht äußern zu müssen, ein kleiner Richter dann aber einem effektiv dieses Recht nimmt indem er ein solches Schweigen bei der Strafzumessung sanktioniert! Erlaubtes Verhalten vor Gericht darf keinesfalls negative Konsequenzen bei der Strafzumessung haben, da kann sich der Richter noch so über das Schweigen ärgern.
Wie würde man denn die Extra-Strafe (die "negative Konsequenz") begründen, wenn es sie für ein Verhalten gäbe, zu dem man das Recht hat? Das es für den Richter persönlich frustrierend sein kann, vor einem schweigenden Angeklagten zu sitzen, verstehe ich völlig. Aber wenn er das nicht verkraftet, dann muss er sich einen anderen Job suchen, wer Jura sturdiert um Richter zu werden weiß spätestens nach der Strafprozessordnungs-Klausur wie die Rechtslage ist und wenn ihm das nicht passt, dann soll er was anständiges studieren!
Wo bitte hat der Vorsitzende Richter hier Verärgerung gezeigt?
Er hat lediglich folgendes geäußert: "Die Kammer hat das teilweise Schweigen zu würdigen".
Der Schreiberling der SZ hat, so wie das alle Zeitungsschreiberling leider machen, lediglich die Sache etwas aussergewöhnlicher machen wollen.
Gerade bei Zeitungsartikel taugt die Überschrift nicht zur Bewertung eines geschilderten Sachverhalts. Das sollte man beachten bevor man von Befangenheit spricht.
Sicher darf Herr Schreiber von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Juristisch ist das einwandfrei.
Ebenso ist es aber juristisch einwandfrei wenn der Richter ihm dafür nicht gerade ein Lob ausspricht und diese mangelnde Kooperationsbereitschaft des Angeklagten nicht zu seinen Gunsten auslegt, was durchaus bei der Urteilssprechung negative Folgen für den Angeklagten haben kann. So könnte der Richter bei guter Kooperation sein Urteil abmildern. Bei schlechter Kooperation kann er es in voller Härte aussprechen. Und wenn Schreiber weiter so rumtaktiert darf er sich darüber dann nicht wundern.
Darum gings in dem Artikel, soweit ich diesen verstanden habe.
Das Verhalten des Richters ist einwandfrei.
dass er eine Anklage unvoreingenommen verhandelt?
Wenn er sich ob des legitimen Verhaltens des Angeklagten verärgert zeigt, bestehen berechtigte Zweifel an dieser Unvoreingenommenheit, so dass sich auch die Frage der Befangenheit stellt.
Zum Agieren der Anwälte muss festgestellt werden, dass die Größe ihres Spielraumes immer davon abhängt, wie gut oder schlecht die Arbeit der Anklagebehörde ist. Ein solide mit guten Beweisen abgesicherte Anklage beschränkt diesen Spielraum erheblich. Sieht man allerdings im Geständnis das entscheidende Element eines Verfahrens, können sich, wenn es nicht vorliegt, die Anwälte so richtig austoben. Dann sind ihnen kaum Grenzen gesetzt. Selbstverständlich soll ein Geständnis Auswirkungen auf die Strafe haben(es erlangt durch den Deal auch eine beachtliche Bedeutung). Liegt es aber nicht vor, ist es auch Pech für den Angeklagten, wenn seine Strafe dadurch höher ausfällt.
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