Einer der beiden Richter wiederholte diese Behauptung auch als Zeuge im Prozess gegen Stephan Lucas; der andere gab an, er könne sich nur noch "vage erinnern", halte es jedoch für ausgeschlossen, dass er je eine solche Zusage gemacht habe. Eine Staatsanwältin, die in dem damaligen Prozess die Anklage vertreten hatte, berief sich als Zeugin jedoch auf einen damals von ihr verfassten Sitzungsbericht, demzufolge gleich am ersten Prozesstag ein Gespräch zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattgefunden habe, in dessen Verlauf sie für den Fall eines umfassenden Geständnisses eine Strafobergrenze von fünfeinhalb bis sechs Jahren in Aussicht gestellt habe. Der Vorsitzende Richter habe dieses Angebot als "sehr generös" bezeichnet.
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"Warum dieser Sitzungsbericht von der Staatsanwaltschaft nicht gleich beigezogen wurde, können wir uns nicht erklären", sagte der Vorsitzende Richter Junggeburth. Er merkte auch an, dass sich der als Zeuge befragte Richter an das in dem Sitzungsbericht festgehaltene Gespräch "nicht erinnern" konnte. Der Angeklagte habe sich aber bei seinen Angaben in der Revisionsbegründung nicht auf dieses Gespräch, sondern auf ein später geführtes Sechs-Augen-Gespräch mit den beiden Berufsrichtern der Strafkammer bezogen. Er habe auch andere Zahlen hinsichtlich der angeblich zugesagten Strafobergrenze genannt - viereinhalb statt fünfeinhalb bis sechs Jahre.
Stets der Wahrheit verpflichtet
"Wir glauben, dass dem Angeklagten tatsächlich kein entsprechendes Angebot gemacht wurde", sagte Junggeburth. Lucas sei damals "mit leeren Händen" zu den beiden Richtern gekommen; diese hätten keinerlei Veranlassung gehabt, von ihrem früheren Angebot abzuweichen. Es sei auch nicht nachzuvollziehen, warum Lucas ein solches Angebot nicht dokumentiert hätte, wenn es denn eines gegeben hätte.
Allerdings hatte Lucas sowohl dem damaligen Angeklagten wie auch einer Kollegin in seiner Anwaltskanzlei von dem angeblichen Angebot berichtet. Die Anwaltskollegin hatte sich als Zeugin an dieses Gespräch sehr genau erinnert. Diese Kollegin und die damalige Staatsanwältin seien die einzigen Zeugen, denen das Gericht "in vollem Umfang geglaubt hat", sagte Junggeburth. Deshalb stehe für das Gericht fest, dass Lucas "subjektiv von einer solchen Zusage ausging". Wegen des Versuchs einer Strafvereitelung könne er aber nur verurteilt werden, "wenn feststeht, dass er bewusst gelogen hat". Deshalb sei er auf Kosten der Staatskasse freizusprechen.
Junggeburth betonte, es sei in dem Prozess nicht darum gegangen, einen unbequemen Verteidiger zu disziplinieren. Verteidiger dürften auch abwegige Rechtsmeinungen vertreten; die gesetzliche Vermutung spreche für die Redlichkeit der Rechtsanwälte. Sie hätten aber keine "dichterische Freiheit" und seien stets der Wahrheit verpflichtet. Verfahren gegen Strafverteidiger gebe es zwar immer wieder, die Justiz tue aber gut daran, "solche Verfahren auf das absolut Notwendige zu beschränken".
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(SZ vom 02.04.2011/sonn)
Wirbel um Obama-Biographie
Die neueste Antwort
Es ist dringend notwendig, dass die Justiz ihre Rolle hinterfragt. Dazu ist aber die Aufarbeitung dieses unsäglichen beruflichen Selbstvertändnisses, das hier zutage tritt, endlich AUFZUARBEITEN! Von alleine scheint dies offenbar nicht zu funktionieren, deshalb endlich eine akribische Klärung der von einem CSU-"Monopol" geprägten Verfehlungen der bayerischen Justiz durch den Landtag und Medienberichterstattung.
Das Motto "Ethik" des aktuellen Richter-und Staatsanwaltstages in Weimar bietet hierzu Plattform!
weil die Beweislage zu klar ist. Um nicht zugeben zu müssen, dass die Richter Ballis und Häusler durch Falschaussagen bzw. unrichtige Erinnerung, den RA Lucas die Existenz vernichten wollten, wird nun Lucas eine unrichtige erinnerung unterstellt und damit fast schon für verrückt erklärt. Damit will die Ausburger Justiz auch verhindern, nun gegen die Richter Ballis und Häusler wegen Falschaussage und flascher Verdächtigung vorgehen zu müssen. Ausserdem wäre dann der Oberstaatsanwalt Zechmann mit verwickelt worden, der versucht hat, entlastende Beweise für den Angeklagten zurückzuhalten, weil er ganz offensichtlich mit den Richtern Ballis und Häusler beim geplanten Existenzraub unter einer Decke steckte.