Prozess gegen Bürgermeister:Spanner-Vorwurf nicht belegt

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(Foto: dpa/Peter Steffen)

Der Vorwurf war ungeheuerlich: Der Scheyerner Bürgermeister soll mit blonder Perücke in einer Damentoilette als Spanner agiert und Frauen heimlich gefilmt haben. Trotz eines Freispruchs mangels Beweisen verlässt der Beschuldigte unter Tränen das Gericht.

Von Andreas Salch

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(Foto: dpa/Peter Steffen)

Am Beginn der Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof witzelte der Scheyerner Bürgermeister Albert Müller noch mit Journalisten. Auf die Frage, wie alt er sei, antwortete er, er fühle sich so, als ob er "schon auf den Friedhof gehöre". Die vergangenen vier Jahre hätten ihn mitgenommen, bekennt der Rathauschef der knapp 5000-Einwohner-Gemeinde im Landkreis Pfaffenhofen. Kein Wunder. Denn in dieser Zeit musste der 55-Jährige mit dem pikanten Vorwurf leben, ein Spanner zu sein. Der Verwaltungsgerichtshof München entschied am Donnerstag aber, dass es keine Hinweise dafür gebe.

Ende Januar 2009 kursierten die ersten Meldungen in dem unappetitlichen Fall. Weit über Scheyerns Grenzen hinaus machte bald das böse Wort von der "Spanner-Affäre" die Runde. Eine russische Studentin hatte bei der Polizei ausgesagt, sie sei auf einer Toilette am Rastplatz Eichfeld an der A 9 von einem Unbekannten belästigt worden. Der Unhold soll mit einem Spiegel in der Hand versucht haben, sie unter der Kabinenwand hindurch zu beobachten. Als die 26-Jährige daraufhin schreiend aus der Toilette flüchtete, sei kurz darauf ein Mann mit einer blonden Perücke aus der Damentoilette gekommen und in einen Audi gestiegen. Die beiden Begleiter der Russin notierten sich das Kennzeichen. Wie sich herausstellte, war der Wagen auf den Scheyerner Bürgermeister zugelassen.

Kurze Zeit nach dem Vorfall, der sich am 14. Januar 2009 zugetragen haben soll, klingelten Polizeibeamte an der Tür von Müllers Wohnung. Sie fanden eine Videokamera. Ob er damit auf der Damentoilette des Autobahnrastplatzes gefilmt habe, wollten die Polizisten wissen. "Ich war sprachlos angesichts des Vorhalts", versicherte Müller den Richtern des Disziplinarsenats. Und die beiden CDs, die eine Frau zeigen, die offenbar heimlich dabei gefilmt wurde, wie sie ihre Unterwäsche anzieht? Wie es zu diesen Aufnahmen gekommen sei, hakte der Vorsitzende Peter Läpple nach. Die habe wohl sein Bruder gemacht, meinte Müller. Er habe ihm die Kamera einmal ausgeliehen. Der Bruder ist inzwischen verstorben.

Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen ein. Sie habe keinen Straftatbestand gefunden, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofes, den sie hätte verfolgen können. Allerdings griff die bayerische Landesanwaltschaft, als oberste Disziplinarbehörde für Beamte, den Fall auf. Sie verlangte, angesichts des "achtungsunwürdigen Verhaltens" des Scheyerner Bürgermeisters dessen Bezüge zu kürzen. In erster Instanz, vor dem Verwaltungsgericht, folgten die Richter der Forderung von Oberlandesanwältin Simone Widmann. Sie befanden Müller für schuldig und kürzten ihm sein Salär für drei Jahre um ein Fünftel. Das ist die Höchststrafe.

Müller leugnete nie, an jenem 14. Januar 2009 auf dem Rastplatz an der A 9 gewesen zu sein. Doch nicht er sei in der Toilette gewesen, sondern eine Anhalterin, die er mitgenommen habe. Die Frau wurde später nie gefunden. Auch die Studentin aus Russland ist nicht zu ermitteln. "Die Geschichte mit der Anhalterin wirkt konstruiert", bekannte Richter Läpple. Aber es sei nicht "völlig ausgeschlossen", dass sie stimmt. Deshalb urteilte der Senat in der vermeintlichen "Spanner-Affäre" nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Und dass Müllers verstorbener Bruder es war, der heimlich eine Frau filmte, sei auch nicht "widerlegbar", sagte Richter Läpple.

Albert Müller bekommt nach diesem Urteil weiterhin sein volles Gehalt. Nach der Verkündung des Urteils verließ er unter Tränen das Gericht.

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