Prozess gegen Bischof Williamson:Plaudern über Gaskammern

Was vom Landgericht Regensburg als Zeugenvernehmung gedacht war, war zugleich eine öffentliche Distanzierung der Pius-Bruderschaft von ihrem Mitbruder Richard Williamson. Der Holocaustleugner und Traditionalisten-Bischof habe ein "nachhaltiges Problem mit der Realitätserkennung".

Max Hägler, Regensburg

Viel weiter kann sich eine katholische Priestergemeinschaft wohl nicht von einem ihrer Mitglieder distanzieren. Ein Exzentriker sei Bischof Richard Williamson; einer, der ein "nachhaltiges Problem mit der Realitätserkennung" habe und in "schöner Regelmäßigkeit alle zwei Jahre an den Weltuntergang glaubt". So sprach am Montag in Regensburg Maximilian Krah, der Rechtsvertreter der deutschen Pius-Sektion, über Williamson, einen der eigenen Gemeinschaft. Und fasste schließlich zusammen: "Bunter Vogel, das trifft's, glaub ich." Was vom Landgericht Regensburg als Zeugenvernehmung gedacht war, war zugleich eine öffentliche Distanzierung des Ordens von ihrem gefallenen Mitbruder, über dessen Treiben wieder einmal ein Gericht zu befinden hatte. Wieder ging es um die Frage: Ist es für einen britischen Staatsbürger strafbar, wenn er in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender auf deutschem Boden den Holocaust leugnet?

Holocaust-Leugner Williamson bleibt Prozess offenbar doch fern

Holocaust-Leugner Williamson (hier am Flughafen Heathrow): Ist es für einen britischen Staatsbürger strafbar, wenn er in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender auf deutschem Boden den Holocaust leugnet?

(Foto: dapd)

Das Regensburger Amtsgericht hatte das in erster Instanz bejaht und Williamson wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Ob das Landgericht in der Berufungsverhandlung dieser Sicht folgt - oder die umfangreichen verfahrenstechnische und inhaltliche Bedenken der Verteidigung überzeugen, wird die Urteilsverkündung am kommenden Montag zeigen.

Am 1. November 2008 waren Journalisten eines schwedischen Fernsehsenders nach Zaitzkofen nahe Regensburg gekommen. Dort feierte die ultra-konservative Pius-Vereinigung, die von der katholischen Kirche abgespalten ist, eine Messe. Die TV-Journalisten interviewten auch Williamson. Vor laufender Kamera schwadronierte der von der technischen Unmöglichkeit des Holocausts und erklärte: "Es gab keine Gaskammern." Während der Naziherrschaft seien nicht sechs Millionen Juden, sondern höchstens 300 000 ermordet worden. Die Aussagen waren danach im schwedischen Fernsehen und im Internet zu sehen.

Daraus erwuchs eine strafrechtliche Angelegenheit - die Leugnung des Holocaust ist in Deutschland verboten - und ein wenig eine medienrechtliche Angelegenheit. Die Verteidiger bestritten am Montag nicht nur die Zuständigkeit deutscher Gerichte, sie warfen den Journalisten vor, den Angeklagten über das Ziel ihres Interviews unzulässig getäuscht zu haben. Es liege keine vorsätzliche Tat des 71-jährigen Williamsons vor, der dem Gericht selbst fernblieb. Für das Gespräch seien religiöse Themen vereinbart gewesen, betonten die Verteidiger. Am Ende hätten die Journalisten den Bischof jedoch überrumpelt mit einer Frage zum Holocaust. Womöglich hätten sie sich damit sogar strafbar gemacht. Zudem sei bei Internet-Inhalten nicht die geistige Urheberschaft entscheidend, sondern die technische Herkunft. Darauf habe Williamson keinen Einfluss gehabt, ja er habe ja sogar einer Verwertung der Holocaust-Inhalte widersprochen.

Die Staatsanwaltschaft wies das zurück. Williamson sei klar gewesen, dass er das Interview Journalisten gebe, und "nicht einem Pfarrer, der dem Beichtgeheimnis unterliegt". Niemand habe den Geistlichen dazu gezwungen, erklärten die Ankläger. Im Gegenteil habe er selbst diese Aussagen verbreiten wollen.

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