Prozess:Doppelmord von Höfen: Ex-Pflegerin mit Familie vor Gericht

Beginn Prozess um Doppelmord von Höfen

Die Angeklagte wird zu Beginn des Prozess in den Hochsicherheits-Gerichtssaal der JVA Stadelheim geführt.

(Foto: dpa)
  • Die Ex-Pflegerin der Witwe soll gemeinsam mit drei Komplizen die alte Dame beraubt haben. Die Witwe überlebte die Attacke, ihre beiden Hausgäste starben.
  • Nach Schilderungen der Staatsanwaltschaft gingen die mutmaßliche Täter mit außerster Brutalität vor.

Vor dem Landgericht München II hat ein Raubmord-Prozess gegen eine frühere Pflegekraft und drei Männer begonnen. Die 50-jährige Frau aus Polen soll mit ihrem Sohn, ihrem Bruder und einem dritten Mann den Plan ausgeheckt haben, eine wohlhabende Witwe in Höfen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen auszurauben.

Bei dem Überfall im Februar 2017 starben zwei Senioren, die bei der Witwe zu Besuch waren. Die Hausbesitzerin überlebte schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Mord beziehungsweise versuchten Mord, erpresserischen Menschenraub und besonders schweren Raub vor.

Die Angeklagte hatte 2016 den Ehemann der späteren Witwe gepflegt. Dabei habe sie bemerkt, "dass das Ehepaar sehr wohlhabend war", sagte Staatsanwältin Ines Wießner. Sie habe Kontakt mit ihrem Sohn (25) und ihrem Bruder (44) aufgenommen, um die Tat zu besprechen.

Die Täter gingen laut Anklage sehr gewalttätig vor. Mit einem kiloschweren Uhrengewicht, einem Schraubenzieher, einer Taschenlampe und bloßen Fäusten schlugen sie demnach auf die Köpfe der drei Senioren ein.

Die damals 76 Jahre alte Witwe und ihren 81 Jahre alten Bekannten schleiften sie den Ermittlungen zufolge an den Füßen eine Steintreppe in den Keller hinunter, so dass die Köpfe aufschlugen. Dort sperrten sie beide ein. Die ohnmächtige 76 Jahre alte Freundin der Hausbesitzerin fesselten sie. Dann raubten sie das Haus aus.

Laut Anklage nahmen sie Gold, Wertgegenstände sowie Bargeld in fünfstelliger Höhe mit. Die Witwe und der Sohn der getöteten Frau sind Nebenkläger in dem Prozess - beide ließen sich aber von ihren Anwälten vertreten.

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