Prozess:Bewährungsstrafe für Felbinger gefordert

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (früher Freie Wähler) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Felbingers Anwalt plädierte am Montag für eine Haftstrafe unter einem Jahr auf Bewährung. Sein Mandant ist wegen fünf Betrugsfällen angeklagt und hat gestanden, den Landtag mit Scheinverträgen um mehr als 55 000 Euro betrogen zu haben. Den Vermieter seines Bürgerbüros stellte er zum Schein als Mitarbeiter an, um die Miete zu begleichen.

Felbinger habe sich wie in einem Selbstbedienungsladen bedient, sagte Staatsanwalt Florian Weinzierl. Die Geschädigten seien die Steuerzahler. "Es ist die Krankenschwester, der Sie in die Tasche greifen", sagte er zu Felbinger. Das Argument, die Kontrollen des Landtagsamts seien zu lasch, ließ er nicht gelten. Felbinger genieße als Abgeordneter einen besonderen Vertrauensvorschuss, den er missbraucht habe. Vor Gericht rechtfertigte Felbinger sein Verhalten ausgiebig, weshalb Weinzierl von einem "Geständnis mit angezogener Handbremse" sprach. Da er sich mit seinen Tricksereien eine dauerhafte Einnahmequelle gesichert habe, handele es sich um gewerbsmäßigen Betrug. Dem widersprach Verteidiger Martin Reymann-Brauer, da keine Eigennützigkeit vorliege. Felbinger hatte betont, das Geld allein für seine politische Arbeit verwendet zu haben. Dem Vorwurf der "unendlichen Gier" trat sein Anwalt entgegen. Felbinger müsse zugute gehalten werden, dass er die Tat eingeräumt und eine Wiedergutmachung von etwa 60 000 Euro gezahlt habe. Zudem gehe mit einem Urteil die "Vernichtung seiner bürgerlichen Person" einher. Das Urteil wird am 15. März erwartet.

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