Prozess:Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht nach Baustellen-Streit

Prozess in Coburg

Der 38-jährige Angeklagte bestreitet vor dem Landgericht Coburg jede Tötungsabsicht.

(Foto: dpa)
  • Ein Bauarbeiter soll seinen Kollegen mit einer Schaufel zu Boden geschlagen haben, sodass dieser starb.
  • Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Coburg wirft ihm die Staatsanwaltschaft Totschlag vor. Der Angeklagte bestreitet jede Tötungsabsicht.

Im Streit über einen Lastwagen auf frischem Asphalt soll ein Bauarbeiter einem Kollegen mit einer Schaufel so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass der Mann starb. Der 38-Jährige, der sich seit Montag vor dem Landgericht Coburg wegen Totschlags verantworten muss, bestreitet jede Tötungsabsicht. Als er den Mann zu Boden geschlagen hatte, sei er schockiert gewesen - keinesfalls habe er ihn so verletzen wollen, ließ der Angeklagte seinen Anwalt zum Prozessauftakt erklären.

Im Juni hatten die zwei Männer mit anderen auf einer Baustelle gearbeitet - der 38-Jährige als Pflasterer, das spätere Opfer als Asphaltierer. Dieser hatte nach Aussagen von Zeugen behauptet, ein Betonmischer-Lastwagen auf dem Weg zum Pflasterer sei über seinen frischen Asphalt gefahren, und sich darüber aufgeregt. Im Wortgefecht mit seinem Kontrahenten schlug er diesem nach Angaben von Zeugen die Brille von der Nase. Daraufhin schlug der Pflasterer mit seiner Spitzschaufel gegen die Stirn des Asphaltierers, der mit dem Hinterkopf auf den Boden prallte und an den Folgen starb. Sein Schädel war zertrümmert, seine Organe versagten danach.

Der Angeklagte ließ erklären, er habe vor dem Schlag einen weiteren Angriff seines Kontrahenten vermutet. Schon der erste Schlag sei schmerzhaft gewesen. Einige Zeugen sagten hingegen, die Bewegung sei weniger heftig gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass seine Reaktion - der wuchtige Schlag mit einer Schaufel - zu tödlichen Verletzungen führen kann. Die Ermittlungsbehörde argumentiert, der 38-Jährige habe vorsätzlich getötet, ohne Mörder zu sein.

Ob die Lastwagenfahrerin überhaupt über die frisch asphaltierte Fläche gefahren war, versuchte das Gericht zu klären - sie selbst bestritt das. Der Prozess wird am 25. Januar fortgesetzt.

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