Selten muss sich ein Angeklagter so schweren Vorwürfen stellen wie der Amokläufer von Ansbach. Die Öffentlichkeit bleibt vom Prozess ausgeschlossen - bis auf zwei Ausnahmen.
Die Tat hat öffentliches Aufsehen erregt wie kaum eine andere - von der juristischen Aufarbeitung aber bleibt die Öffentlichkeit fast vollständig ausgeschlossen. Über den Amoklauf eines 18-jährigen Schülers am Carolinum-Gymnasium in Ansbach am 17. September 2009 wird weitgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt.
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Prozessauftakt in Ansbach: Der Angeklagte erscheint vermummt im Gerichtssaal. (© Foto: ddp)
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Unmittelbar nach Verlesung der Anklage mussten Journalisten und Zuhörer den Sitzungssaal im Ansbacher Landgericht räumen. Sie sollen erst zur Urteilsverkündung voraussichtlich am 29. April wieder zugelassen werden.
Versuchter Mord in 47 Fällen, zweimal versuchter Totschlag, 15 Fälle von Körperverletzung, versuchte besonders schwere Brandstiftung - selten muss sich ein Angeklagter einem ähnlich schweren Vorwurf stellen.
Kurz nach Unterrichtsbeginn am dritten Schultag nach den Sommerferien war der 18-jährige Georg R., ein Schüler der 13. Jahrgangsstufe, mit einer Axt, vier Messern und fünf Molotowcocktails bewaffnet in die Schule eingedrungen, hatte gezündete Brandsätze in zwei Klassenzimmer geschleudert und die in Panik fliehenden Schülerinnen und Schüler mit der Axt angegriffen.
Eine 15-jährige Schülerin wurde lebensbedrohlich am Kopf verletzt, sie leidet bis heute unter den Nachwirkungen. Mehrere Schüler und Lehrer erlitten Brandverletzungen durch die umherspritzende brennende Flüssigkeit. Zwei kleinere Brände konnten glücklicherweise rasch gelöscht werden.
Als die Polizei anrückte, versteckte sich der Attentäter in einer Toilettenkabine, auf die Polizeibeamten, die ihn dort aufstöberten, ging er mit einem Messer los. Erst mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole konnten ihn stoppen.
Ein halbes Jahr danach ist Georg R. zumindest körperlich genesen; psychisch ist er nach den Erkenntnissen des Sachverständigen Götz-Erich Trott ein schwer gestörter Mensch.
Als er, von zwei Polizeibeamten flankiert, den Gerichtssaal betritt, hat er die Kapuze seines Sweatshirts weit über den Kopf gezogen und das Gesicht mit einem Schal verhüllt. Erst als die Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen haben, legt er die Vermummung ab, schirmt sein Gesicht aber weiter mit einem Aktenhefter ab.
Der Zuschauerraum ist voll besetzt, sehr viele junge Leute wollen die Verhandlung miterleben. Noch ehe er die Personalien des Angeklagten feststellt, verkündet der Vorsitzende Richter Bernd Rösch den Gerichtsbeschluss, die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer des Verfahrens auszuschließen. Auch unter "Berücksichtigung sämtlicher Umstände" - der Bedeutung des Falles, des überragenden öffentlichen Interesses - sei dies zum Schutz des Angeklagten nötig, um Nachteile für dessen persönliche, soziale und berufliche Entwicklung abzuwenden, trägt der Richter vor. Dieses Schutzbedürfnis werde noch dadurch erhöht, dass Georg R. mutmaßlich an einer "forensisch relevanten" psychischen Störung leide.
Nur zwei Ausnahmen gibt es vom Ausschluss der Öffentlichkeit: Der Pfleger, der Georg R. im Ansbacher Bezirkskrankenhaus betreut, und Thomas Koch, der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg, dürfen bleiben. Koch soll die zahlreich versammelten Journalisten von Zeit zu Zeit über den Fortgang des Prozesses unterrichten.
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(sueddeutsche.de/bica)
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Die neueste Antwort
Sie wollen Sie die unabhängige Justiz durch "Protestwahl" abschaffen? Dazu müssten Sie schon das Grundgesetz abschaffen. Das Kreuzchen am rechten Rand reicht dafür Gott sei dank nicht (mehr). Zumindest die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus manchen Dingen gelernt. Mal angenommen, Sie könnten die "Richterkaste" abschaffen: Was dann? Einfach mal zu Ende denken, statt ewiggestrige Stammtischparolen nachzuplappern.
Wenn man mit den Opferschutz argumentiert, sollte man nicht verschweigen, dass die Geschädigten,vertreten durch den Schulleiter und Elternsprecher, den Ausschluss der Öffentlichkeit wollten.
Ich frage mich warum die meisten Foristen unbedingt die Öffentlichkeit einfordern, und das mit dem Hinweis dass die Opferrechte wichtiger als die Täterrechte seien.
Wie wird denn durch die Öffentlichkeit bei der Verhandlung dem Opfer gerecht(?), indem alle Welt und Hinz und Kunz erfährt was Sie zu ertragen hatten?
Der Richter versucht mit dieser Maßnahme der kleinen Chance der Therapierbarkeit des Täters gerecht zu werden, und diese nicht durch eine Öffentliche Zurschaustellung des Täters zunichte zu machen.
ich fürchte nur dass diese Foristen, eigentlich gar keine Hilfe dem Täter zustehen wollen. Täter = Schuldig, also weg mit ihm und nie mehr rauslassen.
Auch dieses unsägliche Schimpfen auf die Alt-68er ist dermassen hirnverbrannt, aber typisch für eingeschränkte Geister, da einfach pauschalisiert wird, und das Feindbild 68er(wäre mir neu dass diese Generation heterogen war) aufgebaut und bis zum erb......n verwendet wird.
"Die" 68er gibt es nicht, begreift das endlich.
Und Errungenschaften die aus dem Geiste dieser Zeit entstanden sind, haben gute und schlechte Veränderungen hervorgebracht.
Ich verstehe den Unmut, den die Formulierung "zum Schutz des Täters" auslöst. Aber wenn dieser Mensch jemals wieder aus dem Gefängnis kommen sollte, lässt sich diese Lücke im Lebenslauf wohl kaum schönreden. Nachteile, die er nur sich selbst zuzuschreiben hat, sind ohnehin vorprogrammiert. Andererseits ist vollkommen ersichtlich, dass er in irgendeiner Weise nicht normal ist. Klar muss über das Verfahren berichtet werden. Aber wem ist damit gedient, wenn alle Einzelheiten in der Presse ausgebreitet werden? Den Opfern und deren Angehörigen sicherlich nicht. Deswegen finde ich es ziemlich absurd, dass hier im Forum Täter- und Opferschutz gegeneinander ausgespielt werden. Was hätten denn die Opfer davon, wenn bei der Verhandlung die Öffnetlichkeit (und damit meine ich nicht die Presse, sondern vor allem auch Leute, die einfach so dabei sein wollen) zugelassen wäre? Liegt da nicht die Vermutung nahe, dass die Menschen, die sich so einen Prozess anschauen, damit ein Bedürfnis stillen wollen, das nichts mit Opferschutz, sondern mit Sensationsgier zu tun hat? Einmal das Monster anschauen und sich über die deutsche Justiz zu echauffieren ist halt doch am einfachsten.
Klar, dass man jedem Menschen eine zweite Chance geben sollte. Doch hat nicht alles seine Grenze? Hier geht es doch nicht um einen Ladendiebstahl! Vielleicht hätte sich der Angeklagte vorher überlegen sollen was es heißt soviele Menschen zu schädigen. Wie oft müssen Geschädigte länger leiden als der Täter. Mörder werden auch oft nach teilweise 15 Jahren frei gelassen. Was ist mit den Angehörigen und dem Opfer? Den Mut für so eine schreckliche Tat haben, aber dann nicht die Größe zu besitzen für diese Tat mit allen Konsequenzen gerade zu stehen! Mit welchem Maß wird hier gehandelt? Bei dem zurückliegenden Befehl von Herrn Oberst Klein in Afghanistan wurde z.B. dieser sofort mir Dienstgrad, Name und Einheit sowie Foto benannt. Das alles wurde bekanntgegeben bevor eine Verhandlung oder abschließende Bewertung stattgefunden hat.
Und hier in Ansbach? Mitleid mit dem Täter kann ich nicht empfinden.
Paging