Polizeiaufgabengesetz:Bayern macht aus der Polizei eine Darf-fast-alles-Behörde

Demonstration gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz in München im Frühling 2018.

Mehr als 30 000 Menschen haben in München gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz protestiert.

(Foto: dpa)

Die CSU hat die Macht und die Mehrheit, das neue Gesetz durchzusetzen. Dabei ist das gefährlicher und dümmer, als es die Polizei erlaubt.

Kommentar von Heribert Prantl

Am Dienstag hat die CSU im Bayerischen Landtag das neue Polizeirecht verabschiedet. Das ist ein Fehler. Das Gesetz, das nun bundesweit als Muster gelten soll, schadet der Sicherheit im Recht. Das Gesetz ist ein Verstoß gegen das Übermaßverbot. Es gibt der Polizei Befugnisse, wie sie bisher der Geheimdienst hat. Es gibt ihr Waffen, wie sie das Militär hat. Es gibt ihr Eingriffs-und Zugriffsrechte, wie sie in einem Rechtsstaat nur Staatsanwälte und Richter haben dürfen. Das neue Polizeigesetz macht aus der Polizei eine Darf-fast-alles-Behörde.

Das neue Polizeigesetz verstößt vorsätzlich gegen die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren in seinem Urteil zum BKA-G, zum Gesetz über das Bundeskriminalamt, gemacht hat. Es pickt aus diesem Urteil nur die Rechte heraus, nicht die Pflichten. Es erstreckt die Regeln, die das Gericht in Karlsruhe ausnahmsweise zur Vorbeugung gegen terroristische Straftaten erlaubt hat, auf die Vorbeugung gegen allgemeine Kriminalität.

Es ist eine Missachtung des Gerichts. Das Gericht wollte die Maßlosigkeit bei Überwachungsaktionen beenden. Das neue Polizeigesetz setzt sie fort. Das Gericht hat verlangt, die Intimsphäre der Bürger besser zu schützen; nicht mit warmen Worten und Absichtserklärungen, sondern mit effektiven Maßnahmen und Kontrollen. Das neue Polizeigesetz kümmert sich nicht darum.

Der Ansatzpunkt für polizeiliche Eingriffsmaßnahmen wird mit diesem Gesetz weit nach vorn verlagert - weit vor den Beginn einer konkreten Gefahr, weiter nach vorn als in jedem anderen deutschen Polizeigesetz. Dies wird mit dem Begriff der "drohenden Gefahr" bewerkstelligt, der die bisherige "konkrete Gefahr" ersetzt. Kurt Graulich, Bundesverwaltungsrichter a. D., spricht von "inflationärer Verwendung" dieser Kategorie. Diese Inflation ist nicht nur eine bayerische Inflation, sie ist bundesweit gefährlich: Bundesinnenminister Horst Seehofer will das bayerische Gesetz als Mustergesetz für alle Bundesländer verstanden wissen. Da hilft es nicht, wenn Ministerpräsident Markus Söder ankündigt, man wolle die Umsetzung "kritisch begleiten".

Wer gegen dieses Gesetz protestiert, der protestiert nicht gegen die Polizei, sondern für die Polizei. Es geht nämlich darum, dass die Polizei Polizei bleibt, und zwar eine Bürgerpolizei. Es geht darum, dass sie nicht militarisiert und nicht vergeheimdienstlicht wird. Es geht darum, dass der Bürger sich nicht vor der Polizei fürchten muss. Es geht darum, dass er nicht Angst haben muss, dass er zum Gefährder erklärt wird - mit schlimmen Folgen für sein Alltagsleben. Es kann und darf in einem Rechtsstaat nicht sein, unbescholtene Bürger nach unklaren Kriterien als Gefährder zu kategorisieren, ihnen einen Wohnort zuzuweisen und ihnen Reisesperren aufzuerlegen. Das geht zu weit.

Das Gesetz überschreitet eine wichtige Grenze

Die Sicherheitsapparate eines Polizeistaats dürfen alles, was sie können. Die Sicherheitsapparate eines Rechtsstaats können alles, was sie dürfen. Sie dürfen und können auch in einem Rechtsstaat ziemlich viel, aber das hat seine Grenze. Das neue bayerische Polizeigesetz überschreitet diese Grenze. Es macht aus einer guten Prävention eine schlechte, gefährliche, bürgergefährdende - eine repressive − Prä-Prävention.

Landläufig ist "Prävention" das Fachwort für die schöne Redensart, dass das Kind gar nicht erst in den Brunnen fallen soll. Diesem Satz und dieser Forderung kann jeder zustimmen. Die Probleme beginnen jenseits dieser Banalität. Welche Mittel dürfen zu diesem Zweck, zur Prävention, eingesetzt werden? Darf man etwa, um im Bild von dem in den Brunnen gefallenen Kind zu bleiben, alle Brunnen versiegeln? Darf man alle Kinder zu Hause einsperren? Sie an die Leine legen?

Darf man, um Straftaten vorzubeugen, gegen Menschen, die noch gar keine Straftäter sind, noch härter und umfassender zugreifen als gegen Straftäter, mit allen Risiken, die damit verbunden sind - mit dem Risiko etwa, auf unbescholtene und ungefährliche Menschen zuzugreifen?

Es gibt nur noch Gefahrpersonen, die überwacht werden

Das neue Polizeirecht nimmt diese Risiken in Kauf. Es macht die bloße Mutmaßung zur Maxime des polizeilichen Einschreitens. Das neue Polizeirecht schreitet damit in die Abgründe der Prävention. Die Prävention ist nun nicht mehr das mildere Mittel im Vergleich zur traditionellen reaktiven Repression; die Prävention nach dem neuen bayerischen Gesetz bedeutet die Entgrenzung des Polizeirechts; es löst sich auf in einem allgemeinen Sicherheitsrecht - das nicht mehr unterscheidet zwischen Schuldigen und Unschuldigen, das keine Verdächtigen und Unverdächtigen mehr kennt, sondern nur noch Gefahrpersonen, die zur Sicherheit überwacht werden. Zur Vorbeugung von Straftaten ist künftig mehr erlaubt als zur Verfolgung von Straftaten. Das ist ungut.

Die CSU hat ihre Macht und Mehrheit genutzt, um das durchzusetzen. Einen Gefallen tut sie sich damit nicht. Sie setzt ein Polizeiaufgabengesetz durch, das gefährlicher, ja dümmer ist, als es die Polizei erlaubt.

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