Pfingstferien in Bayern:21 Familien in Bayern wegen Schulschwänzens angezeigt

Allgäu Airport

Am Allgäu Airport bei Memmingen griff die Polizei die Schule schwänzenden Kinder mit ihren Eltern auf.

(Foto: dpa)
  • Zu Beginn der Pfingstferien hat die Polizei an den großen Flughäfen in Bayern rund 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen.
  • In den meisten solcher Fälle dürfen die Eltern die Reisen dennoch antreten. Wegen Schulschwänzens droht ihnen allerdings ein hohes Bußgeld.

Lange Schlangen am Security Check, volle Gates, teure Flug- und Hoteltarife. Pünktlich zum Ferienbeginn sind die Reisebedingungen gerade für Familien nicht optimal, weshalb manche Eltern ihre Kinder die Schule schwänzen lassen, um nervenaufreibende und kostenintensive Stoßzeiten zu umgehen.

Die Polizei hat alleine in Nürnberg und im schwäbischen Memmingen rund 20 Familien wegen Schulschwänzens erwischt und bei den zuständigen Landratsämtern angezeigt. Die Eltern seien am Donnerstag und Freitag vor Beginn der bayerischen Pfingstferien bei Routinekontrollen am Nürnberger Flughafen und am Allgäu Airport überprüft worden und konnten keine Schulbefreiung vorweisen. Die Kinder fehlten damit unentschuldigt beim Unterricht. Das teilte die Polizei am Sonntag mit. In München, am größten Flughafen Bayerns, erwischte die Polizei demnach jedoch keine Schulschwänzer.

Den betroffenen Familien droht nun ein Bußgeld. "Das kann bis zu 5000 Euro betragen", sagt Fabian Klimm, Leiter der Einsatzzentrale des Präsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. Wie hoch es im Einzelnen ausfalle, müsse individuell geprüft werden, es könne letztlich auch nur bei einer mündlichen Verwarnung bleiben. Die Höhe eines solchen Verwarn- oder Bußgeldes legen die Städte und Kommunen selber fest. In Berlin wurde 2013 eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ihr Sohn hatte an fast 1000 Tagen die Schule geschwänzt.

Dass die Polizei am Flughafen gerade junge Eltern kontrolliert, ist keine Seltenheit. 2008 wurden in Nürnberg etwa 100 Familien aufgegriffen, weil sie die Schulferien ihrer Kinder eigenmächtig verlängert hatten. Damals fielen bis zu 1000 Euro Bußgeld an.

"In Deutschland besteht eine allgemeine Schulpflicht", erklärt Klimm. Nur in Ausnahmen wie bei Hochzeiten oder Todesfällen im Ausland sei es möglich, die Kinder vorzeitig aus den Klassen zu nehmen, sofern bei der Schulleitung eine entsprechende Genehmigung beantragt worden sei. Diese könne wiederum darauf bestehen, dass die Polizei fehlende Schüler in die Klassen zurückbrächte. "In den meisten Fällen lassen wir die Familien aber fliegen", sagt Klimm, "der Urlaub hat ja schließlich auch Geld gekostet." Wenn sie aus dem Urlaub zurückkämen, hätten sie dann Zeit, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Frisch erholt.

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